Zinsbesteuerung: Einspruch bei offene Steuerbescheide ratsam
Vor den Verfassungsrichtern geht es auch um die Zinsbesteuerung. 1991 hatte das BverfG massive Erhebungsdefizite beanstandet, was Sparern 1993 den Zinsabschlag brachte. Dies führte zu massiven Geldbewegungen über die Grenze. Zudem erklären Anleger mit hoher Progression nicht immer ihre heimischen Kapitaleinnahmen. Hierzu gibt es zwei Verfassungsbeschwerden (2 BvR 2077/05, 2 BvL 14/05). Da Bescheide nicht vorläufig ergehen, ist der Einspruch bei Einnahmen über dem Sparerfreibetrag gegen alle noch offenen Steuerbescheide ratsam. Zwar gibt es mehr Kontrollmöglichkeiten ob die aber in der Vergangenheit greifen, ist nicht eindeutig. Aktuell hat das BVerfG für 1993 keine Widrigkeiten gesehen, die Frage für die Folgejahre aber offengelassen (2 BVR 620/03).
Quelle: FTD 05.01.2007