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Cash-OnlineReha Leistungen 360x240 gruen 00 informiert darüber, dass der ADAC und Versicherer nach einem Unfall für Schwerverletzte die „Reha-Lücke“ schließen wollen.

 

Der Ansatz des ADAC und durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) eine Reha-Lücke von Unfallopfern zu schließen ist sehr zu begrüßen.

 

Einen Reha-Platz zu erhalten, ist schwer. Dennoch stellt sich die Frage, der Umsetzung. Wer durch Krankheit oder durch Unfall im Krankenhaus behandelt wird, kann je nach Schwere der Gesundheitsfolgen eine Anschlussheilbehandlung in einer Reha-Einrichtung durch die Deutschen Rentenversicherung erhalten. Dies wird durch einen speziellen Service im Krankenhaus organisiert. Aber hier sind bereits Kapazitätsgrenzen erreicht. Allein zum Zeitpunkt der Corona-Erkrankungen waren die Reha-Einrichtungen nicht nur überfordert, sondern Betroffene mussten oder müssen Monate bis locker über ein halbes Jahr auf eine Reha warten. Wie soll dann zusätzlich bei einer fehlenden Kapazität ein nahtloser Übergang für Unfallopfer realisiert werden?

Richtig ist laut GDV-Sprecher Christian Siemens: „Je früher ein Schwerverletzter eine Rehabilitationstherapie beginnt, desto besser sind seine Aussichten, sich wieder erfolgreich in Beruf und Alltag einzugliedern“. Eine schnelle Heilbehandlung fördert auch den Heilungsprozess. Die Lösung sehen der ADAC und der GDV in einer Zusammenarbeit zwischen Kliniken und der Kraftfahrzeug-Versicherer. Dazu soll ein Testprojekt mit der Akademie der Unfallchirurgie und den Versicherern starten, sowie in drei Kliniken in Hannover, Regensburg und Münster erprobt werden.

Da solch eine Service-Leistung auch entsprechend Kosten produziert, sollten eventuelle Schadensersatzansprüche bei Personenschäden auch reduziert werden. Ist das nicht der Fall, so würden die Kosten für diesen Service wahrscheinlich die Versicherungsprämien langfristig erhöhen.

Bei einem Leistungsversprechen, dass Unfallopfer sofort eine Anschlussheilbehandlung erhalten, könnte auch neue ambulante wie stationäre Einrichtungen notwendig werden. Auch die Schnittstellen zwischen Geschädigte, Ärzte, Sachverständige, Anwälte und den Reha-Einrichtungen bedarf neuer organisatorischer Arbeitsplätze und Systeme.

Zudem bleibt offen, ob nur unschuldige Unfallopfer einen Leistungsanspruch oder auch die Fahrer selbst, die den Unfall verursacht haben. Wie bei der Krankenversicherung muss auch geklärt werden, ab welchen Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung man einen sofortigen Reha-Anspruch hat. Zudem könnte es eventuell auch zu Benachteiligungen führen, sofern der Schadensersatzanspruch für unverschuldete Unfallopfer reduziert werden soll. So können Kinder, Senioren oder nicht erwerbstätige Personen eventuell schlechter gestellt werden als Erwerbstätige, die auch einen Anspruch auf Verdienstausfall haben.


Kann eine Fahrerschutzversicherung als Pflichtversicherung eine Lösung sein?

Eine Lösung für den Kostenausgleich könnte sein, dass die Fahrerschutzversicherung eine Pflichtversicherung wird. Somit würde eine mögliche Ungleichbehandlung zwischen Verursacher und Geschädigter ausgeglichen. Die ganze Organisation der Reha-Vermittlung könnte über eine Assistance-Leistung im Rahmen der Fahrerschutzversicherung dann auch vom Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer genutzt werden. Eine zentrale Anlauf-Stelle, wie der Zentralruf der Autoversicherer, wäre dann eine hervorragende Lösung.

Die Mehrprämie für den Fahrerschutz ist zu verkraften. Hat man den Versicherungsnehmer die Vorteile erklärt, so haben wir bis heute keine Ablehnung zur zusätzlichen Absicherung erfahren. Der Gedanke des ADAC und des GDV ist erst mal sehr zu begrüßen und ich bin gespannt, welche Lösungen sich etablieren werden. Denn die Reha kann Goldwert sein und wird oft unterschätzt.


Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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