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Reisekrankenversicherung, Reiserücktritt- und Abbruchversicherung vom wiederholten Testsieger

Reisekranken-
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Rücktrittsvers.
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Rücktrittsvers.
Jahrespolice
Corona
Schutzbrief

Versicherte Ereignisse

  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und Verweigerung der Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und Verweigerung der Einreise

Abschlussfrist

  • Der Reiseschutzbrief – Corona muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Reise weniger als 30 Tage (Last-Minute-Buchung) muss der Reiseschutzbrief – Corona am Tag der Buchung oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen werden.
  • Liegen zwischen dem Reisebeginn und dem Abschluss weniger als 30 Tage und haben Sie den Vertrag nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

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