Grunderwerbssteuer ist auch für ein Phantomhaus zu zahlen
Die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 Prozent ist unter Umständen auch dann auf eine Immobilie zu zahlen, wenn diese noch gar nicht steht. Der Bundesfinanzhof entschied dies in einem Fall, in dem die Planungen für das Gebäude auf dem gekauften Grundstück schon sehr weit waren. In diesem Fall sei ein enger Zusammenhang zwischen Bau- und Kaufvertrag gegeben, urteilten die Richter.
(BLZ) Aktenzeichen: HR 49/04