Anspruch auf Rechtsschutz bei Kapitalanlagen
Klagt ein Kapitalanleger auf Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung wegen eines fehlerhaften Anlageprospektes, ist die Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 3. Mai 2006 (Az: IV ZR 252/04) entschieden. Der Kläger hatte sich mit seinerzeit 1,6 Millionen Mark als Kommanditist an einem Medienfonds beteiligt, der in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG (Publikums-KG) geführt wurde. Die Beteiligung geriet in eine finanzielle Schieflage. Die Rechtsschutzversicherung lehnte eine Übernahme der Prozesskosten unter anderem deshalb ab, weil das Recht der Handelsgesellschaften betroffen sei. Der BGH sah dies in dem rechtskräftigen Urteil nicht so: Der Versicherer muss Rechtsschutz leisten.