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Unfallversicherungen

Wir testen über 150 Schwerpunktfragen mit über 900 Qualitätsmerkmale. Laut Testergebnisse bieten nur wenige Tarife eine ausgezeichnete Qualität und erreichen eine Sechs-Sterne-Bewertung.

KiKo-Kindervorsorge
Kindervorsorge ist Elternvorsorge
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Kindervorsorge

Wir haben Tarife mit BU-Optionen getestet, mit über 70 Schwerpunktfragen und über 350 Qualitätsmerkmale.
Nur ein Tarif ist empfehlenswert.
Was ist noch bei einer guten Kindervorsorge zu beachten?

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Der mehrfache Testsieger im Privatrechtsschutz. Zudem spezielle Tarife für Firmen, Ärzte und Heilwesenberufe, Juristen, Steuerberater, Landwirte und Vereine.

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KiKo-Kinder-Unfallversicherung

Kinder-Unfallvorsorge

Bereits ab monatlich 8,50 Euro mit sehr umfassenden Schutz!

Eine Kinderunfallversicherung kann besonders wichtig sein, wenn Kinder sehr sportlich aktiv sind (Ball-, Renn- und Reitsportarten) oder die Welt erst noch erobern wollen. Aber ein Vertrag ist nur sinnvoll, wenn hervorragende Bedingungen zugrunde liegen. Bei einem Online-Vergleich sind die Summen im Verhältnis zu den Prämien z. B. eher irrelevant, da diese selten eine Information über die Qualität, genauer gesagt Werthaltigkeit des Produkts hergeben.

Worauf ist bei einem Abschluss zu achten

Fair Test Tipp: Wählen Sie lieber eine wesentlich höhere Grundinvaliditätssumme (z. B. i. d. R. 100.000Euro bis 200.000 Euro), mit einer Progression von 225 % oder max. 350 %.

Unsere Leistungen beinhalten u. a.:

  1. Kostenfreies Privat-/Wertgutachten: Bei einer bestehenden Unfallversicherung erhalten Sie ein kostenfreies Wertgutachten (ca. 60 bis 90 Seiten) und einen Bedingungsdetailvergleich. Das kostenfreie Angebot gilt nur dann, wenn entweder wir den Vertrag künftig betreuen oder einen neuen Vertrag über unser Büro beantragen. Wünschen Sie ausschließlich ein Privatgutachten, so werden 250 Euro netto zzgl. Steuer berechnet.

  2. Hotline: Telefonische Anfragen und Tipps sind kostenfrei (bis auf Ihre Telefongebühren laut Ihrem Anbieter).

Unsere Tarifempfehlung: IR XXL-Plus

Unfall-Versicherung: Beispiel ab 8 Euro monatlich

  • Grundinvalidität: 100.000 € (Progression 350 %)
  • Vollinvalidität: 350.000 €
  • Unfallrente auch mit einem Leistungsanspruch ab PG 2 und ab einer Invalidität von 25 %
  • Todesfall: 10.000 €
  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld: 20 €
  • Verzicht auf die Anrechnung von Vorerkrankungen bis zu 100 %
  • Verzicht auf die Anrechnung von Gebrechen
  • Mitversicherung der Eigenbewegung
  • Mitversicherungen von Vergiftungen, Infektionen und Impfschäden
  • Keine Ausschlüsse bei Geistes- und Bewusstseinsstörungen.
  • Kosmetische Operationen unbegrenzt
  • Bergungskosten unbegrenzt
  • Behinderungsbedingte Mehrkosten unbegrenzt
  • Hilfsleistungen bis zu 6 Monate
  • … und vieles mehr

Übrigens: wird der Versicherungsnehmer erwerbslos, so werden die Prämien für die Unfallversicherung bis zu drei Jahren übernommen, bei Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für das Kind. Hinweis: Voraussetzung ist, dass nach Ausstellung des Versicherungsscheines bereits 3 Monate vergangen sind und zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Unfallverletzungen, Statistik 2015,
mit über 9,73 Mio. Unfälle und
jeder Zwölfte erlitt einen Unfall 

Die wenigsten Unfälle werden im Straßenverkehr und auf der Arbeit verursacht. Fast kaum vorstellbar, bei all den vielen Polizei- und Krankenwageneinsätzen, die man besonders in der Stadt wahrnehmen kann. Sehr erstaunlich ist somit, dass die Unfälle in der Schule fast genau so viele sind, wie die Unfälle im Straßenverkehr und auf der Arbeit zusammen. Aber über noch einmal fünfmal so viele sind es zusammen in der Freizeit und im Haushalt als in der Schule. Die Dunkelziffer kann jedoch wesentlich höher liegen, da es für die statistische Erhebung kein Meldeverfahren gibt. Da, wo die größten Risiken sind, besteht jedoch kein gesetzlicher Unfallschutz. Das bedeutet, dass nicht nur für Kinder, sondern für alle Personen in der Familie eine Unfallversicherung eine perfekte Ergänzung sein kann.

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Was ist nicht zu empfehlen

Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr (UPR)

Sogenannte Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sollten vermieden werden und fallen in der fairTest Bewertung immer durch, da die Unfall-Bedingungen zu viele Nachteile aufweisen. Der Sparanteil sollte stattdessen optional angelegt werden. Aussagen der Vermittler wie: „Dann erhalten Sie die Prämien zurück, wenn kein Unfall vorlag“, ist nichts weiter als eine Verkaufsrhetorik, um höhere Prämien zu vermitteln. Statt einer UPR sollte man das Unfallrisiko mit einer normalen Unfallversicherung abschließen, sparen kann man woanders bestimmt besser.

Unfallrenten mit einer ausschließlichen Leistungsanerkennung ab einem Invaliditätsgrad von 50 % führen in der Regel selten zu einem Leistungsanspruch. Vorteilhaft sind jedoch Unfallrenten dann, wenn ein Leistungsanspruch bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 % oder unabhängig einer Invalidität ab einem Pflegegrad 2 infolge eines Unfalls besteht. Grund: Laut HANNOVER-POLYTRAUMA-LANGZEITSTUDIE (eine Kooperation zwischen E+S Rück und medizinischer Hochschule Hannover) im Jahr 2007 lag der durchschnittliche Invaliditätsgrad bei 33,5 % (Kinder zwischen 3 und 17 Jahren).  Da in der Regel bei den meisten Unfallrenten erst ein Leistungsanspruch ab 50 % oder bestenfalls ab 40 % besteht, geht der Versicherte leer aus. Das bedeutet, dass ein Großteil der Versicherten, die sich für eine Unfallrente entschieden haben, wohl kaum eine Leistung erhalten. Unfallrenten sollten folglich unbedingt vermieden werden, sofern diese ausschließlich ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zahlen.

Mitwirkungs-Klausel mit großer Wirkung

Besonders nachteilig in Unfallversicherungen ist die Mitwirkungs-Klausel. Diese Klausel regelt, ab wie viel Prozent die Anrechnung von Vorerkrankungen (Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen) berücksichtigt wird. Umso kleiner der Prozentsatz (der kleinste Grad liegt bei 25 %) umso höher ist das Risiko, keine Leistungen zu erhalten, sofern Krankheiten oder Gebrechen schon vor dem Unfall bestanden. Es werden dann mitwirkende Vorerkrankungen i. d. R. prozentual vom Invaliditätsgrad in Abzug genommen (besser wäre von Leistung) und somit der Anspruch auf Leistungen verringert. Bei Unfallrenten führt das oft zu Leistungsablehnungen, wenn diese ausschließlich erst ab einem 50 %'tigen Grad leisten.


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Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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