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Wenn Großeltern Geld schenken

Wenn Großeltern schenken

Beachtliche Vorteile für eine Fondsrente, gegenüber einer direkten Fondsanlage für Kinder

Besonders über eine Fondsrentenversicherung können rechts- und steuer konforme Wünsche umgesetzt werden, besonders für die Großeltern gibt es zusätzliche Vorteile.

Steueroptimierte Kinderversicherung

01. Vorteil einer Kinderfonds-Rentenversicherung: Steueroptimierung

Gegenüber einem direkten Investmentsparplan über eine Bank, kann man über eine Fondsrentenversicherung das Investmentportfolio steuerlich optimieren.

Kontrolle über Sparplan

02. Vorteil einer Kinderfonds-Rentenversicherung: Verfügungskontrolle

Wenn Großeltern einen Fondsrentensparplan abschließen, können sie einen etwaigen Zugriff durch die Schwiegertochter oder -Sohn ausschließen.

Vetorecht bei Kinderversicherungen

03. Vorteil einer Kinderfonds-Rentenversicherung: Vetorecht

Eltern und Großeltern können sich ein Mitsprache- genauer gesagt ein Vetorecht sichern, durch die Aufteilung der Bezugsberechtigung, z. B. im Verhältnis von 1 % für die (Groß) Eltern und 99 % für das Kind/Enkelkind. Ohne Zustimmung aller Vertragspartner kann dann keiner einzeln Geld aus dem Vertrag nehmen.

Terminfix-Klausel

04. Vorteil einer Kinderfonds-Rentenversicherung: Terminfix-Klausel

Mit einer Terminfix-Klausel kann vereinbart werden, dass bei Tod einer versicherten Person, z. B. der Versorger, nicht vor einem fixierten Alter oder Datum durch den Begünstigten über das Vertragsguthaben verfügt werden kann. Denn gerade der Wunsch des Versorgers, dass insbesondere die Altersversorgung gesichert werden soll, kann somit erfüllt werden.

Steuerfreier Fondswechsel

05. Vorteil einer Kinderfonds-Rentenversicherung: Steuerfreier Fondswechsel und Reinvestitionen

Durch den Versicherungs-Mantel fallen während der Vertragsdauer keine Steuern an. Somit können Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ohne Steuerabzug reinvestiert werden. Auch das Umschichten der Fondsanteile bleibt steuerfrei. Besonders bei Kursgewinne, die durch einen vereinbarten Rebalancing realisiert werden, können somit ohne Steuerlast vereinnahmt und neu investiert werden.

Steuerfreie Vererbung

06. Vorteil einer Kinderfonds-Rentenversicherung: Steuerfreie Vererbung

Stirbt eine der versicherten Personen, so sind die Leistungen inklusive der Gewinne aus dem Vertrag steuerfrei. Gerade bei Vermögensübertragungen durch Großeltern, die im Gegensatz zu den Enkelkindern eine geringe Lebenszeit haben, kann dies ein zusätzlicher Vorteil sein, zu Lebzeiten Vermögen zu schenken. Auch für die spätere Auszahlung durch eine vereinbarte Terminfix-Klausel können die angefallenen Gewinne zu 100 Prozent abgeltungssteuerfrei werden.

Fondsauswahl Kinderversicherungen

07. Vorteil einer Kinderfonds-Rentenversicherung: Spezielle Fondsauswahl

In der Regel bieten gute Versicherer auch Fonds an, die es bei Banken nicht gibt (z. B. spezielle Fonds von Franklin Templeton, Dimensional Fonds und viele andere Fonds).


Rückforderungen von Schenkungen

Rückforderungen von Schenkungen

Wird der Beitragszahler (in der Regel der Versicherungsnehmer, z. B. ein Großelternteil) pflegebedürftig, so kann es zu einer Rückforderung der Beiträge führen. Gleiches gilt auch für Zuzahlungen durch die Großeltern.

Das Finanzamt sowie Sozialamt prüft eine Schenkung, ob zivilrechtlich eine Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind (§ 528 Abs. 1, § 529 BGB).

§ 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.

(2) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.

§ 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs

(1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind.

(2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird.

So entschied das Oberlandesgericht Celle, dass regelmäßige Zahlungen zum Kapitalaufbau an Familienangehörige zurückgefordert werden können, wenn der Schenker selbst bedürftig wird. Der Rückforderungsanspruch gehe auf den Sozialhilfeträger über, wenn dieser Leistungen erbringe. Das gilt auch dann, wenn eine Großmutter für ihre Enkelkinder Zahlungen auf ein Sparkonto geleistet hat (OLG Celle vom 13.2.2020, 6 U 76/19).


Nach Auffassung des OLG stellen über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau keine „privilegierten Schenkungen“ i.S.v. § 534 BGB dar. Deshalb kann der Sozialhilfeträger diese von den beschenkten Familienangehörigen zurückfordern, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht. Schenkungen könnten somit nach dem Gesetz grundsätzlich dann zurückgefordert werden, wenn der Schenker seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten könne und die zuvor geleisteten Schenkungen keiner sittlichen Pflicht (sog. „Pflichtschenkungen“) oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach (sog. „Anstandsschenkungen“).


Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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