Falsch getankt - kein Versicherungsschutz
Wer falschen Kraftstoff tankt und dadurch den Motor seines Autos ruiniert, darf nicht damit rechnen, dass die Vollkasko den Schaden zahlt - das musste eine Autobesitzerin erfahren, die bis zum Bundesgerichtshof geklagt hatte (Az IV ZR 322/02).
Falsch getankt, welche Kosten sind versichert?
Versicherungsfall
Ihr Ehegatte hatte den Mercedes Diesel irrtümlich mit Normalbenzin befüllt. Die Instandsetzung des dadurch verursachten schweren Motorschadens kostete fast 5.000 Euro. Die Besitzerin des Autos wollte die Reparatur über ihre Vollkasko abrechnen. Der Versicherer verweigerte die Leistung jedoch mit der Begründung, es handele sich nicht um einen Unfall-, sondern um einen Betriebsschaden, der laut Vertragsbedingungen gar nicht versichert sei. Die Frau beharrte auf ihrer Forderung und klagte sich durch alle Instanzen - vergeblich.
Die im vorliegenden Fall gültigen "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung" besagten eindeutig, dass Betriebsschäden vom Schutz ausgeschlossen seien, urteilten die obersten Bundesrichter. Bei Betriebsschäden handele es sich um alle Schäden, die durch den Gebrauch des Wagens, insbesondere durch Abnutzung, Materialschäden oder auch Bedienungsfehler entstehen können. Die Wahl des falschen Kraftstoffes sei eindeutig ein solcher Bedienungsfehler - dafür müsse die Versicherung bedingungsgemäß nicht zahlen.
Link zum Urteil: https://openjur.de/u/66925.html