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Erfahrungsberichte
Maklers Alltag

Erfahren Sie hier, wie der Alltag eines Versicherungsmaklers aussieht und wie sich Versicherer verhalten bei Angeboten im Service oder in der Schadenregulierung.

Fahrerschutzversicherung

Kraftfahrzeug-Unfallopfer sollen sofort eine Reha erhalten

Bewertung: 5 / 5

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Cash-OnlineReha Leistungen 360x240 gruen 00 informiert darüber, dass der ADAC und Versicherer nach einem Unfall für Schwerverletzte die „Reha-Lücke“ schließen wollen.

 

Der Ansatz des ADAC und durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) eine Reha-Lücke von Unfallopfern zu schließen ist sehr zu begrüßen.

 

Einen Reha-Platz zu erhalten, ist schwer. Dennoch stellt sich die Frage, der Umsetzung. Wer durch Krankheit oder durch Unfall im Krankenhaus behandelt wird, kann je nach Schwere der Gesundheitsfolgen eine Anschlussheilbehandlung in einer Reha-Einrichtung durch die Deutschen Rentenversicherung erhalten. Dies wird durch einen speziellen Service im Krankenhaus organisiert. Aber hier sind bereits Kapazitätsgrenzen erreicht. Allein zum Zeitpunkt der Corona-Erkrankungen waren die Reha-Einrichtungen nicht nur überfordert, sondern Betroffene mussten oder müssen Monate bis locker über ein halbes Jahr auf eine Reha warten. Wie soll dann zusätzlich bei einer fehlenden Kapazität ein nahtloser Übergang für Unfallopfer realisiert werden?

Richtig ist laut GDV-Sprecher Christian Siemens: „Je früher ein Schwerverletzter eine Rehabilitationstherapie beginnt, desto besser sind seine Aussichten, sich wieder erfolgreich in Beruf und Alltag einzugliedern“. Eine schnelle Heilbehandlung fördert auch den Heilungsprozess. Die Lösung sehen der ADAC und der GDV in einer Zusammenarbeit zwischen Kliniken und der Kraftfahrzeug-Versicherer. Dazu soll ein Testprojekt mit der Akademie der Unfallchirurgie und den Versicherern starten, sowie in drei Kliniken in Hannover, Regensburg und Münster erprobt werden.

Da solch eine Service-Leistung auch entsprechend Kosten produziert, sollten eventuelle Schadensersatzansprüche bei Personenschäden auch reduziert werden. Ist das nicht der Fall, so würden die Kosten für diesen Service wahrscheinlich die Versicherungsprämien langfristig erhöhen.

Bei einem Leistungsversprechen, dass Unfallopfer sofort eine Anschlussheilbehandlung erhalten, könnte auch neue ambulante wie stationäre Einrichtungen notwendig werden. Auch die Schnittstellen zwischen Geschädigte, Ärzte, Sachverständige, Anwälte und den Reha-Einrichtungen bedarf neuer organisatorischer Arbeitsplätze und Systeme.

Zudem bleibt offen, ob nur unschuldige Unfallopfer einen Leistungsanspruch oder auch die Fahrer selbst, die den Unfall verursacht haben. Wie bei der Krankenversicherung muss auch geklärt werden, ab welchen Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung man einen sofortigen Reha-Anspruch hat. Zudem könnte es eventuell auch zu Benachteiligungen führen, sofern der Schadensersatzanspruch für unverschuldete Unfallopfer reduziert werden soll. So können Kinder, Senioren oder nicht erwerbstätige Personen eventuell schlechter gestellt werden als Erwerbstätige, die auch einen Anspruch auf Verdienstausfall haben.


Kann eine Fahrerschutzversicherung als Pflichtversicherung eine Lösung sein?

Eine Lösung für den Kostenausgleich könnte sein, dass die Fahrerschutzversicherung eine Pflichtversicherung wird. Somit würde eine mögliche Ungleichbehandlung zwischen Verursacher und Geschädigter ausgeglichen. Die ganze Organisation der Reha-Vermittlung könnte über eine Assistance-Leistung im Rahmen der Fahrerschutzversicherung dann auch vom Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer genutzt werden. Eine zentrale Anlauf-Stelle, wie der Zentralruf der Autoversicherer, wäre dann eine hervorragende Lösung.

Die Mehrprämie für den Fahrerschutz ist zu verkraften. Hat man den Versicherungsnehmer die Vorteile erklärt, so haben wir bis heute keine Ablehnung zur zusätzlichen Absicherung erfahren. Der Gedanke des ADAC und des GDV ist erst mal sehr zu begrüßen und ich bin gespannt, welche Lösungen sich etablieren werden. Denn die Reha kann Goldwert sein und wird oft unterschätzt.


Die Fahrerschutzversicherung der Allianz.
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Allianz Fahrerschutz 360x240Maklers Alltag
Die Fahrerschutz-Versicherung der Allianz. Haben  Mitarbeiter der Allianz keine Ahnung und kein Wissen über die Fahrerschutz-Versicherung?

Meine Erfahrungen mit Fragen zur Allianz Fahrerschutz-Versicherung

Heute am 29.07.2022 wollte ich die Bedingungen zur Fahrschutzversicherung einsehen, um zu prüfen, ob es einen neuen Tarifstand gibt, eventuelle Schwerpunktfragen klären, um dann anschließend einen Bestandskunden der Allianz entsprechend beraten zu können. Mit dem Anruf unter der Nummer 0800 4100 101 und unter der Angabe der Vertragsnummer wurde ich automatisch intern an die Nummer 0800 4100145 zur entsprechenden zuständigen Abteilung geroutet, die Vertragsfragen zu den Onlinetarife SMART beantworten. Aber unter dieser Nummer konnte keiner eine Auskunft geben, für welchen Tarif eine Fahrschutz-Versicherung möglich ist.

Ich konnte aber erfahren, dass für die Onlineprodukte Smart es keine Möglichkeit gibt, eine Fahrerschutz-Versicherung zu vereinbaren. Nun ist das aber nicht ausreichend, da eventuell über einen anderen Tarif die Mitversicherung des Fahrerschutzes ja möglich ist und durch eine Tarifumstellung der Einschluss erfolgen kann. Mir wurde jetzt folgende Nummer empfohlen: 0800 4100 101. Auch hier konnte man keine Information geben und man hat mich verwiesen an die Nummer 0800 4200120, die speziell für Schutzbriefe und Zusatzbausteine zuständig sein soll. Aber auch hier konnte man keine Antworten geben. Auch auf der Internetseite der Allianz, die ihre Tarife in einer Tabelle gegenüberstellt, ist der Punkt Fahrerschutz-Versicherung nicht berücksichtigt.

Nach Recherche des Mitarbeiters fand aber dieser in einem internen Online-Programm den Hinweis, dass der Fahrerschutz nur für die Tarife Komfort und Premium gelte. Jetzt war ich schon einmal ein Schritt weiter. Nachdem ich den Hinweis gegeben habe, dass ich in den AKB (Stand 09.2021) nichts zu dem Fahrerschutz finde und ich die Bedingungen benötige, konnte der Mitarbeiter aber dennoch nicht weiter helfen und verwies mich wieder an die Nummer 0800 4100 101. Es ist anzumerken, dass ein Großteil, genauer gesagt der überwiegende der Versicherer den Fahrerschutz in den AKBs aufgenommen hat, jedoch nicht bei der Allianz. Das kann Vor- aber auch Nachteile haben. 

Nach 10 Minuten Warteschleife war endlich wieder jemand am Telefon. Ich hatte nun die gleiche Mitarbeiterin an der Strippe, sie versuchte mir zu helfen und bat mich auf die Internetseite der Allianz zu gehen. Hier hatten wir inzwischen eine Berechnung vorgenommen und konnten am Ende sogar den Fahrschutz als Zusatzbaustein anwählen. Aber es fehlten immer noch die AVB zur Fahrerschutz-Versicherung. Es wäre wesentlich hilfreicher, wenn bereits beim Onlinerechner auf der ersten Seite entsprechende Links zu den Bedingungen und Prospekten vorhanden sind, ohne erst eine Berechnung durchführen zu müssen, um an die Bedingungen über ein Angebot heranzukommen. Hier hatte die Mitarbeiterin mich weiter durch die Onlineseiten der Allianz navigiert und hat die Musterbedingungen zur Fahrschutz-Versicherung gefunden. Besonders überraschend war, dass erst mal behauptet wurde, dass diese Musterbedingungen auch für die Allianz gelten. Jetzt musste ich darauf hinweisen, dass dies nicht so ist, da es sich um Musterbedingungen handelt. Während des Telefonats hatte ich dann wesentlich weiter unten auf der Onlineseite einen Button „Download“ gefunden, wo alle Dokumente, auch die der Fahrerschutz-Versicherung. Somit konnte ich sogar der Mitarbeiterin der Allianz nun einen Tipp geben, wo die Bedingungen zu den Produkten ihres Unternehmens zu finden sind. So konnte ich sogar als Makler der Allianz helfen, auch schön.

Beratungs- und Aufklärungspflichten des Versicherers

Man muss wirklich die Mitarbeiter loben, da sie wirklich fürsorglich und mit viel Geduld versucht hatten, mir zu helfen. Aber man muss feststellen, dass die Allianz als Unternehmen ihre Mitarbeiter scheinbar nicht entsprechend weiterbildet, schult und ihnen keine entsprechenden Informationen übersichtlich bereitstellen, da kein Mitarbeiter bescheid wusste. Als Fachmann kann ich immer nachhaken, aber ein Kunde hätte schon längst Fehlinformationen erhalten oder aufgegeben, geschweige einen Rat oder Hinweis zum Fahrerschutz vom Versicherer zu erwarten gehabt. Weitere Fragen zum Bedingungswerk konnte man sich somit ersparen, da bereits die Mitarbeiter überfordert waren. Die gesetzlichen Vorgaben laut § 6 VVG, über die Aufklärung von Versicherungsinhalten und Produkten konnte nach meiner Erfahrung die Allianz in keiner Weise erfüllen. Versicherer müssen bei erkennbarer Situation den Kunden unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der zu zahlenden Prämie nicht nur nach seinen Wünschen und Bedürfnisse befragen, sondern haben auch bei einem erkennbaren Anlass die Pflicht, entsprechenden Rat zu erteilen. Durch meine explizierte Nachfrage sind Bedürfnisse und Wünsche klar und unmissverständlich definiert, aber weder noch Unterlagen oder Detailaussagen konnten zum gewünschten Produkt so erbracht werden, wie man es sich wünscht. Nur durch ein hartnäckiges Nachfragen durch mich als Vertreter des Kunden konnten zumindest die Bedingungen gefunden werden. Es ist m. E. auch nicht damit entschuldigt oder getan, dass man an beliebiger Stelle auf der Internetseite die Dokumente finden kann. Diese sollten schnell und übersichtlich nicht nur für die Kunden, sondern auch für die eigenen Mitarbeiter und Vermittler schnell auffindbar sein.   


Fazit zum Maklers Alltag

Nach knapp einer Stunde Telefonat hat keine Abteilung oder Mitarbeiter eine wirkliche Ahnung oder entsprechendes Wissen über die Fahrerschutz-Versicherung vermitteln können. Das ist kein Versäumnis der Mitarbeiter, sondern ein Problem oder die Aufgabe des Unternehmens, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Zudem hatte man das Gefühl, dass kein Mitarbeiter auch eine wirkliche Zuständigkeit vermitteln konnte. 

Wenn man für einen Kunden eine eventuelle Fahrerschutz-Versicherung empfehlen möchte und die Bedingungen vorab downloaden will, ist es für die Beratung erstens unverzichtbar diese zu finden und zweitens unzumutbar, solch einen hohen Arbeitsaufwand zu leisten. Hier muss die Allianz viel effektiver werden und eine bessere Orientierung für alle Onlineseiten/-Produkte und Informationen schaffen.

Solch ein kleiner Zusatzbaustein kostet im Jahr durchschnittlich 20 bis 30 EUR. Der Vermittler erhält für die Beratung und Vermittlung für eine Fahrerschutz-Versicherung i. d. R. zwischen 1,50 EUR bis 3 EUR. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass der Vermittler außerdem die Analyse der Bedingungen vornehmen sollte. Das dauert zusätzlich locker mehr als eine Stunde, sich damit auseinanderzusetzen. Es stellt sich also die Frage, ob es gerechtfertigt ist, die Allianz zu empfehlen, wenn der Aufwand als Vermittler in keiner Weise entsprechend entschädigt wird.

Es ist damit zu rechnen, wenn spezielle Fragen zu den Fahrerschutzbedingungen seitens des Versicherers nicht beantwortet werden oder es an einem einfachen und schnellen Service fehlt, dass solch ein Produkt erst gar nicht vom Vermittler angeboten wird. Rechnet man die Provision in einen Stundenlohn für die Beratung, Analyse und Vermittlung einer Fahrerschutz-Versicherung um, dann sind es ca. 0,50 EUR bis 1,00 EUR die Stunde, aber realistisch wohl noch weniger. Hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Makler bei solchem Missverhältnis und in solch einem Fall noch haften soll, wenn die Zumutbarkeitsgrenze für Beratung, Analyse und Vermittlung bei Weitem überschritten wird. Denn auch für Versicherer gilt nach § 6 VVG, dass ein Rat möglicherweise nur dann zu geben ist, sofern unter Berücksichtigung des Beratungsaufwands und der zu zahlenden Prämie dies in einem angemessenen Verhältnis steht. Aber die Rechtsprechung ist da sich recht einig und gibt selbst bei einem unangemessenen Verhältnis vor, dass der Fahrerschutz zu empfehlen ist, wenn dies erkennbar ist. In den mir vorliegenden Rechtsprechungen waren nicht erkennbar, dass der Sachverhalt zur Fahrerschutz-Versicherung über die Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung fand.

Aus diesem Grund und aus Sicht der Vermittlerhaftung sollte dennoch zwingend der Fahrerschutz angeboten, darauf hingewiesen und beraten werden. Dem Kunden muss aber auch klar sein, dass der Vermittler eventuell nur die Gesellschaften berücksichtigt, die auch einen entsprechenden fachlichen Service anbieten.

Mehr Informationen zum Fahrerschutz finden Sie hier:

Die Fahrerschutz-Versicherung
QUALITÄTS-AWARD 2022 für die Fahrerschutzversicherung


Update am 16.08.2022, Allianz Direct Versicherung

Auch hier hatte ich versucht, vor Vertragsschluss an die Versicherungsbedingungen zu kommen. Man findet unter der Seite https://www.allianzdirect.de/ keinen Menüpunkt zum Formulardownload. Erst über den Chat wurde mir ein Link zur Verfügung gestellt (das ging übrigens innerhalb einer Minute, also mega schnell). Aber bis ich den Chat nutze, hatte ich erst mal versucht ein Angebot zu rechnen und hörte dann auf, als ich zum Vertragsschluss wechseln sollte.

Nach entsprechender Bewertung der Fahrerschutz-Versicherungen der Allianz-Versicherungen konnten wir Unterschiede zwischen der Allianz Direct Versicherung und den Tarifen der allgemeinen Allianz Fahrerschutz-Versicherung mit dem Tarif Komfort und Premium feststellen. Wer sich online versichert, hat Nachteile und muss eventuell auch noch die Schadenregulierung online selbst durchführen oder kommunizieren. Wenn eine Fahrerschutz-Versicherung gewünscht wird, ist die Allianz Direct Versicherung aus unserer Sicht nicht zu empfehlen.   


Fahrerschutzversicherung

Bewertung: 5 / 5

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Die Fahrerschutz-Versicherung

Eine Fahrerschutz-Versicherung kann gegenüber einer privaten Unfallversicherung wertvolle Leistungen enthalten. Es kann sehr sinnvoll sein, diese zusätzlich abzuschließen.

Bei der Auswahl der jeweiligen Fahrzeugversicherung könnte somit nicht nur die Haftpflicht- und Kaskoprämie interessant sein, sondern auch, welche Leistungen die Fahrerunfallversicherung bietet. Denn diese unterscheiden sich in den Anspruchsgrundlagen. Die Leistungsunterschiede einer Fahrerschutzversicherung können erheblich sein, so dass ein Vergleich sich lohnt.

Gründe für Verkehrsunfälle

Die Gründe für Verkehrsunfälle und gesundheitlichen Folgen sind sehr vielfältig. Die Ursachen liegen z.B. bei überhöhter Geschwindigkeit (besonders auf Landstraßen) oder das man beim Fahren abgelenkt ist durch verbesserte Fahrzeugtechnik, aber auch durch fehlende Konzentration bei straßenbauliche Maßnahmen, durch Eisglätte, Nebel oder durch Wildunfälle. Aber auch durch das plötzliche Ausweichen kann es zu Unfällen kommen. Zunehmend sind auch Unfälle auf Grund hohen Alters zu verzeichnen. Das Risiko wird steigen, da wir zunehmend ältere Fahrer haben werden. Grund ist die Demographie, aber auch, dass viele auf das gewohnte Auto nicht verzichten wollen, trotz abnehmender Orientierung und Reaktionsfähigkeit. Laut Statiska wurden 2.245.245 Verkehrsunfälle im Jahr 2020 erfasst, davon 327.550 Verletzte und 2.719 Tote (Stand 7. Juli 2021). Das Risiko ist also hoch, durch einen Unfall einen Personenschaden zu erleiden, unabhängig davon ob jemand anders oder man selbst der Verursacher ist. Eine Fahrerunfallversicherung oder Fahrerschutzversicherung kann einen sehr hohen finanziellen Schutz bieten für sehr wenig Geld.

Vorteile der Fahrerschutz-Versicherung

Die besonderen Vorteile des Fahrerunfallschutzes sind:

  • Keine Gesundheitsfragen.
  • Die Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Haftpflichtansprüchen.
  • Unfälle durch Dritte oder eigenverschuldete Unfälle sind versichert.
  • Sehr günstig, durchschnittlich mtl. 2 Euro für bis zu 15 Mill. versichert.

Überwiegende Voraussetzung ist, dass vorrangig erst die Ansprüche über den Unfallgegner geltend gemacht werden müssen. Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn z.B. der Gegner nicht ermittelbar ist. Bei selbst verschuldeten Unfällen gibt es in der Regel keinen Vorrang, sondern die Fahrerunfallversicherung kann direkt beansprucht werden.

Leistungen der Fahrerschutz-Versicherung

Erleidet der Fahrer einen Personenschaden, so sind die Leistungen sehr unterschiedlich. Es ist dabei unerheblich, ob der Schaden selbst oder durch einen Dritten also durch ein Fremdverschulden verursacht wurde (auch wenn dieser z.B. durch Unfallflucht nicht mehr ermittelbar ist). Ausnahme ist natürlich u.a. wenn der Unfall durch Alkohol oder Drogen verursacht wurde, dann gibt es keine Leistungen oder sie werden gekürzt. Unfälle in Folge einer groben Fahrlässigkeit sind überwiegend mitversichert, aber einige Versicherer haben dennoch Einschränkungen in den Bedingungen enthalten. Zwar bietet u.a. auch die Verkehrsopferhilfe einen gewissen Schutz, aber ist nicht vergleichbar mit dem Fahrerunfallschutz. Besonders kann die Fahrerunfallversicherung für Selbstständige Sinn ergeben, wenn nach einem Unfall der Verdienstausfall ersetzt werden soll. Aber auch Motorradfahrer die immer ein größeres Risiko ausgesetzt sind, sollten immer eine Fahrerunfallschutzversicherung vereinbaren.

Welche Leistungen umfasst die Fahrerunfallversicherung, z.B.:

  • Die Vertragssumme ist in der Regel sehr hoch, z.B. 10 bis 15 Millionen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • notwendige Umbaumaßnahmen
  • Unterhaltszahlungen
  • Fachkundige Hilfsdienste
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Invalidenrente
  • Folgekosten

Hinweis: Nicht alle Tarife bieten diesen Umfang an Leistungen an, sondern können durch Konkretisierungen eingeschränkt sein oder Leistungen ausgeschlossen haben (z.B. reduziertes oder kein Schmerzensgeld, keine oder nur bedingte Rechtsanwaltskosten). 

Die Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist ein noch recht junges Versicherungsprodukt und versichert den Fahrer. Er stellt ihn so, als wäre er bei einem Unfall von einem Dritten geschädigt worden. Der Anspruch besteht i.d.R. nur nachrangig (also subsidiär), das bedeutet, wenn anderweitige Ersatzansprüche bestehen, gehen diese vor. Das wäre z.B., wenn der Fahrer bei einem anderen Unfallverursacher/Unfallgegner den Ersatz bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen kann, dann besteht keine Eintrittspflicht der Fahrerschutzversicherung. Aber einige Versicherer enthalten verbraucherfreundliche Ausnahmeregelungen. Besonders vorteilhaft ist die Fahrerschutzversicherung dann, wenn der Unfallschaden selbst verursacht wurde. In diesem Fall bestehen selten Ansprüche gegenüber Dritte (also andere Unfallverursacher). Die Schadenersatzansprüche gehen im Schadenfall vom Versicherten auf den Fahrerschutzversicherer über, auch dann, wenn der Versicherer gemäß der Subsidiaritätsklausel gar nicht hätte leisten müssen (siehe Urteil vom OLG Koblenz am 12.08.2013 - 12 U 1095/12).

Die Fahrerschutzversicherung ist einerseits eine Unfallversicherung, da sie in ihren Bedingungen die entsprechende Definition nach § 178 VVG enthält. Dennoch unterscheidet sie sich zu einer privaten Unfallversicherung, da keine festen Versicherungssummen vereinbart werden. Es handelt sich also nicht um eine Summenversicherung, sondern um eine Schadenversicherung. Die Leistungsansprüche orientieren sich u.a. nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen (siehe auch § 86 VVG). 

Die Fahrerschutzversicherung kann zusammen mit der KFZ-Haftpflichtversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung nicht

In der Regel sind nur Unfälle versichert, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls zum Lenken des Autos berechtigt und in der Lage war es zu führen. Es gibt aber auch Klauseln, die beim Gebrauch des Fahrzeugs Versicherungsschutz bieten. Ist nur das Lenken versichert, so besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz beim Be- und Entladen oder beim Ein- und Aussteigen. Es ist jedoch anzunehmen, dass wohl sehr selten ein schadensersatzpflichtiger Anspruch z.B. beim Be- oder Entladen entstehen könnte (z.B. ein Dritter fährt auf einem Parkplatz beim Einladen den Versicherten an). Eine Leistungsablehnung oder Kürzung kann bestehen, wenn man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch eine Handynutzung einen Unfall verursachte.


Einige Tarife bieten erst ab einem bestimmten Alter Versicherungsschutz an, so dass z.B. junge Fahrer unter 25 Jahre nicht versichert sein können. Auch die SF-Klasse und Fahrzeugart kann entscheidend sein. Besonders nachteilig ist, wenn im Versicherungsschein der berechtigte Fahrer aufgeführt sein muss. Der Geltungsbereich umfasst in der Regel Europa, die EU und einige Tarife bieten darüber hinaus auch Versicherungsschutz laut der Internationalen Versicherungskarte an. Das könnte besonders für Berufskraftfahrer interessant sein. Im Todesfall bestehen überwiegend Hinterbliebenenleistungen nur für Erb- und Unterhaltsberechtigte. Nur wenige Tarife bieten auch Schutz für nahe Angehörige. Einige Gesellschaften schränken den Versicherungsschutz beim Schmerzensgeld ein und machen einen Leistungsanspruch abhängig von einem stationären Krankenhausaufenthalt. Einige Tarife sehen auch eine maximale Leistungshöhe vor. Diese können weit unter den möglichen Schmerzensgeldforderungen liegen. Nachteilig können Ausschlussklauseln wirken, wenn z.B. kein Versicherungsschutz besteht bei krankhafter psychischer oder physischer Störung des Fahrers. Einige Tarife beinhalten auch keinen Versicherungsschutz bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Einige Tarife sehen aber eine Ausnahmeregelung vor, wenn das Unfallereignis überwiegende Ursache war. Die „überwiegende Ursache“ zu beweisen kann jedoch schwer fallen, wenn bereits Vorschäden bestehen (z.B. Bandscheibenvorfälle). Nicht selten müssen die Ansprüche über Rechtsanwälte durchgesetzt werden. Auch diese Kosten können ausgeschlossen oder in der Höhe eingeschränkt sein. 

AWARD 2022Testbericht und Vergleich Fahrerschutzversicherung

Mehr Informationen zum Test Fahrerschutzversicherung 2022 finden Sie hier: https://award.versicherung/sparten/fahrerschutz2022

 
Vergleich private Unfallversicherung zur Fahrerunfall-Versicherung

Die Behauptung, dass eine Fahrerunfall-Versicherung überflüssig wird, wenn eine private Unfallversicherung besteht und dass sich beide Versicherungen ähnlich sind, kann nicht bestätigt werden und ist grundsätzlich als falsch zu werten. Die Anspruchsgrundlagen unterscheiden sich erheblich. Die Fahrerunfall-Versicherung (Schadenversicherung) leistet nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, überwiegend bis zur Höhe der versicherten Haftpflichtsumme (in der Regel 15 Mill.). Somit sind auch weitergehende Ansprüche versichert, z B. Verdienstausfall, Unterhaltsansprüche etc. (sofern aus Sicht ein Haftpflichtanspruch besteht), sofern der Versicherer die Leistungsvielfalt durch Konkretisierungen nicht einschränkt. Die private Unfallversicherung (Summenversicherung) orientiert sich dagegen nach einem Invaliditätsgrad, einer Gliedertaxe und fest vereinbarten Summen.

Eine Fahrerunfallversicherung sollte immer mit berücksichtigt werden, denn in einem Schadenfall hat er keinen Anspruch aus seiner KFZ-Haftpflicht wie die Insassen. Zudem ist sie sehr günstig und es werden i.d.R. keine Gesundheitsfragen gestellt.

Und was ist mit einer Insassenunfallversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Insassenversicherung, diese ist in der Regel kaum empfehlenswert, da die Insassen Anspruch über die Haftpflichtversicherung haben. 

Fazit

Einen Sinn kann die Fahrerunfallversicherung für Selbstständige haben, bei denen der Verdienstausfall nach einem Unfall ersetzt wird. Aber auch Motorradfahrer, Vielfahrer und Berufskraftfahrer sollten eine Fahrerschutzversicherung vereinbaren. Bei der Auswahl einer KFZ-Versicherung sollte man also nicht nur auf den Preis und auf die Kaskobedingungen schauen, sondern auch auf das Kleingedruckte einer Fahrerschutzversicherung. Was nutzt mir eine günstige Autoversicherung, wenn 100.000’de auf dem Spiel stehen können. So gab es bereits Fälle, wo ein Schmerzensgeld aus einer Fahrerschutzversicherung von 300.000 Euro gezahlt wurde. Eine Ersparnis von 200 Euro oder 300 Euro im Jahr an KFZ-Prämie wiegt den Verlust aus einem Anspruch aus einer Fahrschutzversicherung nicht auf. Vergleichsprogramme wie Check24 und weitere Onlineanbieter bieten keine Möglichkeit eines wertvollen Detailvergleichs. Berücksichtigt wird maximal nur, ob man eine Fahrerschutzversicherung abschließen kann oder nicht. Die Leistungsunterschiede werden nicht dargestellt. Eine Beratung durch einen unabhängigen Vermittler sollte immer hinzugezogen werden, sofern eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen werden soll. Eine sehr gute Fahrerschutzversicherung sollte immer berücksichtigt werden, denn der monatliche Beitrag ist sehr gering für die möglich hohen Leistungen. 

Tarif-Beispiele:

Itzeheoer (Stand 2021): hier downloaden

Warum ist diese Absicherung so wichtig? Ein Beispielvideo der VHV-Versicherung:


Was ist eine Fahrerschutzversicherung
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Fahrerschutz 01 360x240Was ist eine Fahrerschutzversicherung

Die immer noch recht unbekannte Fahrerschutzversicherung hatte ihren Ursprung in Skandinavien, bis im Jahr 2002 durch die Volksfürsorge diese in Deutschland eingeführt hat.


Mit Inkrafttreten des Schadensrechtsänderungsgesetzes am 1.8.2002 wurde konkretisiert, dass Insassen mitversichert sind. Der Fahrer ist jedoch weiterhin bei selbstverschuldeten Unfällen ausgeschlossen.
Bei über 2 Mio. Verkehrsunfällen pro Jahr werden aber viele Schwerverletzte dabei sein, die den Unfall selbst verschuldet haben. Da die Insassen im Rahmen des Schadenersatzanspruchs gegenüber dem Halter und seiner Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung versichert sind, hat der Fahrer keinen Anspruch. Über eine Fahrerschutzversicherung kann jedoch der berechtigte Fahrer ebenfalls Ansprüche geltend machen.

 

Unterschied zwischen Insassenunfallversicherung und Fahrerschutzversicherung

Eine Insassenunfallversicherung ist kaum noch zu empfehlen. Sie ist eine Summenversicherung mit einer eigenständigen Definition und leistet erst, wenn eine Invalidität dauerhaft festgestellt wird (mind. drei Jahre).

Der Fahrerschutz regelt die Leistungen nach dem Schadenersatzrecht, es wird also keine Invalidität vorausgesetzt. Somit kann folglich der Umfang der Schadenersatzforderung wesentlich weiter gefasst und in den Summen wesentlich höher sein. Die Insassenunfallversicherung ist somit ein wesentlich rentableres Geschäft für die Versicherer, was ein Grund dafür sein kann, dass die Fahrerschutzversicherung wenig umworben wird. Aber es gibt Ausnahmen, so hat insbesondere die KRAVG seit vielen Jahren sehr positiv auf den Fahrerschutz hingewiesen.

 

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung leistet subsidär. Das bedeutet, dass erst Zahlungen erbracht werden, wenn der Fahrer keine weiteren Ansprüche gegenüber Dritte hat oder gelten machen kann, beispielsweise bei dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers eines im Ausland versicherten Fahrzeuges. Aber auch Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder Privatversicherungen (z. B. private Krankenversicherung)können dazu zählen. Besonders im Inland führt das in der Regel dazu, dass erst mal keine Leistung erbracht wird, solange Dritte vorrangig eine Leistungspflicht haben. Erst nach deren Leistungspflicht bleibt Raum für Leistungsanträge, die weder noch gegenüber einem Sozialversicherungsträger oder einem anderen Dritten durchgesetzt werden können. Auch Abtretungen gegenüber Dritte sind nicht immer möglich.

Vorteilhaft sind aber unter anderen Leistungen, wenn beispielsweise auf der Autobahn ein Auto entgegenkommt, um Selbstmord zu begehen. Erleidet der Unbeteiligte dann einen Personenschaden, zahlt in der Regel der Haftpflichtversicherer des Selbstmörders nicht. Hier würde die Fahrerschutzversicherung jedoch einspringen und bietet bessere Leistungen als die Verkehrsopferhilfe.

 

Welche Unterschiede gibt es bei Fahrerschutzversicherungen

Der GdV bietet ihren Versicherern Musterbedingung an. Somit erhalten Versicherer eine Orientierung über einen möglichen Bedingungstext. Diese können diesen so übernehmen, erweitern oder auch einschränken.
Wer sich also für eine Fahrerschutzversicherung interessiert, muss die Bedingungen vergleichen. Die Leistungsvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich. So kann das Mindestalter für den Fahrer unterschiedlich sein (z. B. erst ab dem 25. Lebensjahr oder darf ein bestimmtes Alter nicht überschreiten). Die Summen können maximiert sein oder einige Schadensersatzansprüche eingeschränkt (z. B. Rechtsanwaltskosten) oder ausgeschlossen werden (z. B. Schmerzensgeld, Hinterbliebenenrenten, Pflegeleistungen etc.). Je nach Tarif können auch Leistungen versichert sein beim Be- und Entladen oder beim Ein- und Aussteigen.

Auch die Art des Kraftfahrzeuges spielt eine Rolle. So bieten aktuell nur zwei Versicherer für Motorradfahrer eine Fahrschutzversicherung an (Stand 01.2022). Camping-KFZ, Lieferwagen, LKWs oder Sonderfahrzeuge können eventuell nicht versichert sein. Auch der Geltungsbereich kann eingeschränkt sein, z. B. im asiatischen Teil der Türkei.

Zudem muss damit gerechnet werden, dass auch Klauseln verwendet werden, die in der Fahrerschutzversicherung unwirksam sein können und einer Inhaltskontrolle nicht standhalten. Zudem sind einige Klauseln so unverständlich, dass sie gegen das Transparenzgebot § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen.


So bietet z. B. unter dem Begriff des Fahrerschutzes eine Unfallrentenversicherung an (Stand 01.2022), was überhaupt nicht mit dem eigentlichen Begriff des Fahrerschutzes zu tun hat.


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