Freispruch bei erhöhter Geschwindigkeit in 30er-Zone
Trotz Tempo -Verstoßes in einer 30er-Zone kann man ohne Bußgeld davonkommen. Der Vorwurf einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann nach Ansicht der Richter nur erhoben werden, wenn dem Betroffenen die Beschränkung bewusst war. Wer aber bei Einfahrt in den Tempo-30er-Bereich nur Beifahrer ist, muss nicht auf die Schilder achten. Im vorliegenden Fall war der Freigesprochene nach einem Fahrerwechsel ans Steuer gelangt.
OLG Hamm, 3 Ss Owi 602/05, SVR 2006, 192