Motorradfahrer: Kein Schutz bei geflickter Fahrbahn
Aufgrund eines Urteil des Landgericht Osnabrück vom 14.06.2007 (AZ. 5 O 793/07) erhalten Motorradfahrer bei einem Unfall aufgrund schlechter oder geflickter Fahrbahnen keine Leistungen vom Bundesland (in diesem Fall Bundesland Niedersachsen), wenn bereits für den Fahrer erkennbar war, dass die Bundesstraße über mehrere Kilometer in einem schlechten Zustand bzw. zahlreichen Ausbesserungen versehen war. In diesem Fall blieb der Motorradfahrer aufgrund einer fehlenden Vollkaskoversicherung auf einer Schadensumme von 9.600 Euro sitzen.
Also liebe Motorradfreunde, nicht rasen sondern die Gegend, Luft und das Gefühl des freien Fahrens genießen.