Eilige Entscheidung - GKV muss zahlen
Droht einem Patienten die Erblindung, weil die konventionelle Behandlung der Augen nicht hilft, muss die Krankenkasse eine von Medizinern empfohlene nicht zugelassene Therapie bezahlen (Sozialgericht Frankfurt, Eilentscheidung, S 21 KR 444/06 ER). Die Kasse hatte argumentiert, die Erkrankung sei nicht lebensgefährlich.