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Eilige Entscheidung - GKV muss zahlen

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Eilige Entscheidung - GKV muss zahlen

Droht einem Patienten die Erblindung, weil die konventionelle Behandlung der Augen nicht hilft, muss die Krankenkasse eine von Medizinern empfohlene nicht zugelassene Therapie bezahlen (Sozialgericht Frankfurt, Eilentscheidung, S 21 KR 444/06 ER). Die Kasse hatte argumentiert, die Erkrankung sei nicht lebensgefährlich.


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