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Kfz Schaden mit Ast 02 360x240Ist man versichert, wenn ein abgebrochener Ast das Auto demoliert?


Während meines Urlaubs habe ich einen Pkw gesehen (siehe Bild), dass ein Ast auf der Frontscheibe hatte. Nicht nur, dass die Frontscheibe gebrochen war, sondern auch das Auto war demoliert. Das hat bei mir die Frage aufgeworfen, ob die Kasko-Versicherung nicht nur den Glasschaden, sondern den gesamten Schaden übernimmt. Heute habe ich auch ein Urteil gefunden, das genau zum Thema passt.


Der Fall

Ein parkendes Auto wurde durch einen abgebrochenen Ast eines japanischen Schnurbaums beschädigt. Der Halter machte erst die Gemeinde haftbar, da nach seiner Auffassung die Bäume der Verkehrssicherungs-Pflicht unterliegen. Die Gemeinde hat dem Anspruch widersprochen, sodass das LG Frankenthal sich damit befassen musste.

Im Urteil vom 10.03.2022 (AZ O 307/21) entschied das Gericht gegen die Forderungen des Klägers. Denn Bäume stellen jederzeit eine öffentliche Gefahr dar und konnte nicht festgestellt werden, dass die Stadt ihre sogenannte Verkehrssicherungs-Pflicht in Bezug auf den Stadtbaum verletzt habe.

Das Gericht stellte klar, dass immer durch Bäume eine öffentliche Gefahr bestehen könne. Denn auch völlig gesunde Bäume könnten durch starke Wind- oder Regeneinflüsse entwurzelt werden oder Teile von ihnen könnten abbrechen. Auch sei die Erkrankung oder Vermorschung eines Baums von außen nicht immer erkennbar.

Laut Rechtsprechung sind regelmäßige Beobachtungen der Bäume verpflichtend, z. B. dürre oder vertrocknende Äste, Laub, Beschädigungen oder Frontrisse.

Fazit

Da die Stadt im vorliegenden Fall ihrer Verkehrssicherungs-Pflicht nachgekommen ist, besteht keine Haftung. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Über eine Teilkaskoversicherung wäre die Reparatur der Scheibe möglich und der Blechschaden über die Vollkasko versichert. Es macht aber keinen Sinn, zwei Schäden aus diesem Beispiel zu machen. Den Glasschaden sollte man ebenfalls über die Vollkasko regulieren lassen, was auch den Vorteil hat, dass man nur eine Selbstbeteiligung zahlen muss (sofern für die Teilkasko eine SB vereinbart wurde).

Anders sieht es aber aus bei einem Sturm. Hier würde der gesamte Schaden dann über die Teilkaskoversicherung abgerechnet werden. In der Regel hat man eine kleine Selbstbeteiligung und man wird nicht höher gestuft.


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