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Privathaftpflicht-Versicherung für Studierende und Auszubildende
Mitversichert sind kostenfrei in der Familienversicherung die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), sowie die volljährigen unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Aber dennoch gibt es einiges zu beachten.
Hat das Kind die Schule beendet, so sind sie erst mal noch versichert, sofern im unmittelbaren Anschluss der Schule ein Studium oder eine Ausbildungsmaßnahme beginnt. Das Problem kann hier in der Auslegung liegen, was unter „unmittelbar“ zu verstehen ist. So gibt es Versicherer, die keine Zeitdifferenz darunter verstehen und andere, die bis zu einem Jahr als angemessen anerkennen. Das sollte jedoch zur Sicherheit mit dem Versicherer schriftlich geklärt werden.
Einige Gesellschaften verklausulieren es, in dem bei einer vorliegenden „Arbeitslosigkeit“ in unmittelbarem Anschluss der Schule Versicherungsschutz besteht. Es ist jedoch nicht immer konkret erklärt, was unter Arbeitslosigkeit zu verstehen ist. So kann es Voraussetzung sein, dass man beim Arbeitsamt arbeitssuchend, genauer gesagt arbeitslos gemeldet sein muss. Denn arbeitssuchend kann nur jemand sein, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, aber noch keinen Platz gefunden hat. Das ist jedoch selten der Fall, wenn man nach der Schule ein Studium oder eine Ausbildung anstreben will, aber noch keinen Vertrag hat. Auch in diesem Fall ist nicht immer konkretisiert, was wirklich gemeint ist und wie lange der Zeitraum für die kostenfreie Familienversicherung Gültigkeit hat.
Einige Tarife bieten den Versicherungsschutz nur während der ersten oder erstmaligen Berufsausbildung oder Studiums an. Hat das Kind die erste Ausbildung abgebrochen und beginnt eine zweite, so verfällt bei einigen Verträgen automatisch der Versicherungsschutz. Fortbildungsmaßnahmen und Weiterbildungen gehören in der Regel nicht dazu.
Bei einigen Tarifen endet die kostenfreie Mitversicherung ab einem bestimmten Alter (z. B. ab dem 25. oder 30. Lebensjahr). Das könnte problematisch werden, wenn das Kind lange studieren will und man nicht über die Einschränkung informiert ist oder es einfach vergessen hat.
Nach Beendigung der Erstausbildung besteht bei einigen Tarifen gar kein oder nur begrenzt Versicherungsschutz, beispielsweise für maximal ein Jahr. Einige Tarife machen das auch abhängig, ob man noch in häuslicher Gemeinschaft wohnt oder nicht. Das kann besonders dann zum Problem werden, wenn die Kinder woanders leben, zum in Wohngemeinschaften oder bereits in eigenen Studentenwohnungen.
Leistet das Kind ein Grundwehr- oder Zivildienst ab oder hat ein freiwillig soziales Jahr, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen.
Wenn nach der Schule das Kind nicht unmittelbar sich in einer Berufsausbildung oder Studium befindet, könnte der Versicherungsschutz verloren gehen. Gleiches gilt auch nach Beendigung des Studiums oder einer Ausbildung, besonders bei abweichender Adresse (wohnt z. B. in einer WG). In diesem Fall ist es wichtig, den Versicherer schriftlich zu kontaktieren, um sich den Versicherungsschutz bestätigen zu lassen.
Sollte das Kind temporär im Ausland leben, gilt zu prüfen, ob, für welches Land und für wie lange Versicherungsschutz besteht. Ist ein weltweiter Versicherungsschutz gegeben, besteht in der Regel auch kein Handlungsbedarf, sofern keine Mitteilungs- oder Obliegenheitsverpflichtung über den Auslandsaufenthalt enthalten ist. Wenn ein Elternteil dennoch dem Versicherer es aus Pflichtbewusstsein oder Sicherheitsgründen melden möchte, so kann durch den Versicherer der Vertrag auch ordentlich gekündigt werden (zur nächsten Hauptfälligkeit). Folglich ist zu empfehlen, dass man keine Meldung vornimmt, wenn dies nicht verlangt wird.
Tarif-Empfehlung
Privathaftpflicht für Studierende und Auszubildende
Wie Sie obigen Text entnehmen können, sind Studierende und Auszubildende in der Regel über die elterliche Privathaftpflichtversicherung kostenfrei familienversichert. Wer dennoch als Elternteil die eigene Privathaftpflichtversicherung optimieren will oder für die Kinder eine Privathaftpflichtversicherung sucht, ist folgender Tarif besonders empfehlenswert.
Haftpflichtkasse Darmstadt
Tarif: Einfach Komplett (01.2022)
Bei häuslicher Gemeinschaft besteht für das Kind zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz, sofern es unverheiratet und bei den Eltern gemeldet ist, auch dann, wenn das Kind bereits erwerbstätig ist. Der Tarif hat eine 70 Mio. Deckung. Es beinhaltet eine „erweiterte Vorsorge“ (Best-Leistungs-Garantie) mit proaktiver Suche, seitens des Versicherers. Es sind auch Schäden an gemieteten E-Bikes und E-Scooter versichert. Auch Glasschäden sind bei gemieteten Wohnungen versichert. Keine Veralterung des Tarifes (es gelten immer die neuesten Bedingungen als versichert, außer Zusatzbausteine oder erhöhte Versicherungssummen in neuen Tarifen.).