Wir versuchen die Wege kurz zu halten.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten:Erfolgt die Kündigung aufgrund eines Versicherer-/Vertragswechsels, sollte immer vor der Kündigung bereits eine Deckungszusage durch den neuen Versicherer bestehen. Sind im bestehenden Vertrag Sonderregelungen enthalten oder vereinbart, beispielsweise in der Kfz-Versicherung eine besondere Zweitwagenregelung, einen Rabattschutz oder in der Gebäudeversicherung die Mitversicherung eines Pools, muss dies mit dem Folgevertrag vor Vertragsschluss die Mitversicherung geklärt werden. Aber auch vereinbarte Ausschlüsse oder Risikozuschläge könnten relevant sein für die Antragsannahme bei einem neuen Versicherer. Aus diesem Grund sollte stets immer erst ein neuer Vertrag vor einer Kündigung bestehen. In der Sach-, Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung hat man nicht das Risiko einer Doppelversicherung. Ist das der Fall, besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall bleibt der Vertrag mit den älteren Rechten erhalten. Bei einer Kündigung müssen Fristen berücksichtigt werden, allgemeine Fristen oder Sonderkündigungsfristen. Bei einem neuen Vertrag sind eventuelle Wartezeiten zu berücksichtigen, beispielsweise bei der Mitversicherung von Elementarschäden (in der Regel eins bis drei Monate) in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Wartezeiten können erlassen werden, wenn bereits im Vorvertrag Elementarschäden versichert waren oder die First für die Wartezeit ab dem Zeitpunkt der Antragstellung läuft und der Versicherungsbeginn nach dem Zeitpunkt der Wartezeit liegt. Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung können beispielsweise vorvertragliche Ursachen oder mitversicherte Risiken (Studienplatzklage, Kapitalanlagestreitigkeiten, etc.) nicht mehr versichert sein. Auch der Anschlussvertrag muss lückenlos erfolgen, da sonst eine neue Wartezeit, i. d. R. von drei Monaten, gilt.
Please publish modules in offcanvas position.