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Schäden durch Schlaglöcher – wer trägt die Kosten?

Wer zahlt für Schäden am KFZ durch Schlaglöcher

Mit dem Ende des Winters und dem Beginn des Frühjahrs häufen sich auf deutschen Straßen Schlaglöcher – ein häufig unterschätztes Risiko für Autofahrer. Nicht selten kommt es dabei zu kostspieligen Schäden am Fahrzeug, etwa an Reifen, Felgen oder der Lenkung. Doch wer muss eigentlich für die Reparatur aufkommen?

Nur Vollkasko bietet ausreichenden Schutz

Autofahrer sind oft überrascht: Nur eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab, die durch Schlaglöcher verursacht werden. Dabei sollte man beachten, dass häufig eine Selbstbeteiligung anfällt und sich die Schadenfreiheitsklasse ändern kann.

Die Teilkaskoversicherung hilft in diesen Fällen nicht weiter, da sie lediglich bestimmte Ereignisse wie Sturm, Hagel, Glasbruch oder Diebstahl abdeckt. Ebenso wenig springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, da diese nur für Schäden gegenüber Dritten leistet.

Staatliche Verantwortung – Ansprüche schwer durchzusetzen

Viele Autofahrer hoffen, sich die Kosten vom Staat zurückholen zu können. Tatsächlich sind Straßenbaulastträger verpflichtet, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Doch die Realität sieht oft anders aus: Auf Nebenstraßen müssen Verkehrsteilnehmer mit Unebenheiten rechnen, nur auf Autobahnen und stark frequentierten Straßen können sie eine weitgehend schlaglochfreie Fahrbahn erwarten.

Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Staat ist jedoch schwierig. Autofahrer müssen nachweisen, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt – was juristisch oft eine hohe Hürde ist.

Wichtige Urteile:

  • BGH, 06.07.1978, Az. III ZR 115/77: Kommunale Haftung nur bei grober Vernachlässigung.*
  • OLG Hamm, 12.09.2008, Az. 11 U 52/08: Autofahrer müssen Fahrweise anpassen.*
  • LG Oldenburg, 22.01.2014, Az. 5 O 3347/12: Klagen gegen den Straßenbaulastträger scheitern häufig am fehlenden Nachweis.*
  • siehe auch Amtshaftung bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

* Bitte beachte, dass ältere Urteile wie das BGH-Urteil von 1978 oft nicht direkt online abrufbar sind, aber in juristischen Datenbanken (z. B. juris, beck-online) recherchiert werden können.

Tipps für Betroffene: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Um Reparaturkosten über die Versicherung geltend zu machen, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend:

  • Fotografieren Sie das Schlagloch und die entstandenen Schäden.
  • Notieren Sie den Unfallort und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
  • Sichern Sie, wenn möglich, Zeugen.
  • Informieren Sie Polizei und Ihre Kfz-Versicherung umgehend.

Unsere Empfehlung:

Es lohnt sich, die eigene Absicherung regelmäßig zu überprüfen. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Kfz-Versicherung zu finden und stehen Ihnen beratend zur Seite – damit Sie bei Schäden durch Schlaglöcher oder andere unerwartete Ereignisse nicht auf den Kosten sitzen bleiben.


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