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Kündigung von Versicherungsverträgen

Hiermit soll der unten aufgeführte Vertrag gekündigt werden.  Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung immer schädlich und ohne vorherige Besprechung zu finanziellen Schäden führen kann.  Ein Versicherungsvertrag kann in der Regel immer nur zur nächsten Hauptfälligkeit unter Wahrung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Mit dem Absenden Ihres Kündigungswillens ist diese nicht beim Versicherer eingegangen. Da wir rechtlich im Lager des Kunden sind, benötigen wir eine entsprechende Arbeitszeit, um die Kündigung weiterzuleiten und um zu prüfen, ob die Kündigung nicht zu Ihrem Nachteil ist, was sich aus dem Maklerauftrag und Ihrer Vertretung ergibt. Während einer Krankheit, im Urlaub oder an Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Bearbeitung des Kündigungswunsches. Sie sollten zur Sicherheit die Kündigung neben der normalen Kündigungsfrist mindestens sechs bis acht Wochen vor der Kündigungsfrist an uns gesendet haben. Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung von Verträgen mit weiteren versicherten Personen die Zustimmung dieser notwendig werden könnte.

Hinweis nach § 12 TMG, § 4 Abs.1 BDSG und Vermittlerverordnung: Die Einwilligung in die Datenerhebung ist nach § 12 TMG, auch § 4 Abs.1 BDSG verpflichtend. Ohne die Bestätigung kann keine Beantwortung Ihrer Anfrage oder Anforderung erfolgen.

Ich habe die Datenschutzerklärung, die Erstinformation und die Belehrung über den Widerruf im Impressum (oder im unteren PDF) gelesen und anerkannt. Ich erkläre mich mit der Datenschutzerklärung einverstanden: *

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