Dokumentation zur Vermittlung oder Optimierung einer privaten UnfallversicherungDie Dokumentation eines Beratungsgesprächs in der Versicherungsbranche ist notwendig, um den Beratungsprozess nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Sie dient dazu, den Kunden vor Fehlentscheidungen zu schützen und die erbrachte Beratung zu belegen. Gesetzlich ist die Dokumentationspflicht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert, insbesondere in § 6 VVG, § 60 VVG und § 61 VVG, der Berater verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie die erteilte Beratung schriftlich festzuhalten. Zudem regelt die Versicherungs-Vermittlungsverordnung (VersVermV) weitere Details zur Dokumentation.
Anwesende Personen:
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