Dokumentation zur Vermittlung oder Optimierung einer privaten UnfallversicherungDie Dokumentation eines Beratungsgesprächs in der Versicherungsbranche ist notwendig, um den Beratungsprozess nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Sie dient dazu, den Kunden vor Fehlentscheidungen zu schützen und die erbrachte Beratung zu belegen. Gesetzlich ist die Dokumentationspflicht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert, insbesondere in § 6 VVG, § 60 VVG und § 61 VVG, der Berater verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie die erteilte Beratung schriftlich festzuhalten. Zudem regelt die Versicherungs-Vermittlungsverordnung (VersVermV) weitere Details zur Dokumentation.
Anwesende Personen:
Die Gesundheitsfragen laut Antrag wurden mir vorgelesen. Nach der Zusendung habe ich diese nochmals vor Vertragsschluss kontrolliert.
Die Gesundheitsfragen laut Antrag wurden mir vorgelesen. Diese lautete wie folgt: Wurden bei einer der zu versichernden Personen wegen AIDS, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Bluterkrankheit, Epilepsie, Glasknochenkrankheit, Multipler Sklerose, Osteoporose, Paget-Krankheit, Spina bifida, Wirbelgleiten oder Zuckerkrankheit in den letzten 5 Jahren ärztliche Behandlungen durchgeführt oder Medikamente verordnet? Wenn ja, wer leidet seit wann an welchen der vorgenannten Krankheiten/Gebrechen?
Die Gesundheitsfragen wurden selbst beantwortet.
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