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Infografik zur Rechtsschutzversicherung

Warum Rechtsstreitigkeiten teurer werden und was das für eine Rechtsschutz-Versicherung heißt

Infografik zur Rechtsschutzversicherung

Ab dem 1. Juni 2025 treten neue Regeln für die Bezahlung von Anwälten und Gerichtskosten in Kraft. Diese Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, sondern auch auf die Prämien und Leistungen der Rechtsschutzversicherung.

Was ändert sich ab Juni 2025?

Die Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bringt einige wichtige Änderungen mit sich:

  1. Anwaltshonorare: Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts werden um etwa 6 bis 9 Prozent steigen.
  2. Gerichtskosten: Auch die Kosten für Gerichtsverfahren werden sich entsprechend erhöhen.
  3. Prozesskostenhilfe (PKH): Wenn man auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, wird das Honorar für Anwälte erhöht. Das soll sicherstellen, dass diese Vergütung näher an das Niveau der regulären Anwaltshonorare herankommt.

Wie wirkt sich das auf Rechtsschutzversicherungen aus?

Die höheren Anwaltshonorare und Gerichtskosten haben direkte Konsequenzen für bestehende oder neu abzuschließende Rechtsschutzversicherungen:

  • Kostensteigerung: Versicherungsunternehmen erwarten einen Anstieg der Gesamtkosten um etwa 7 Prozent, was das Ganze auf etwa 250 Millionen Euro jährlich hochgerechnet ist.
  • Prämienanpassung: Um die angestiegenen Kosten zu decken, könnte es sein, dass Versicherer die Beiträge erhöhen. Diese Änderungen könnten bereits ab 2026 gelten.
  • Selbstbeteiligung: Manchmal werden Versicherer auch die Selbstbeteiligung anheben oder neue Tarife auflegen, bei denen man selbst mehr zahlen muss.

Was bedeutet das für Dich als Versicherter?

Hier ein paar Dinge, die Du beachten solltest:

  • Bestehende Verträge: Wenn Du schon einen Vertrag hast, bleiben die aktuellen Bedingungen bestehen. Aber wenn Du deinen Vertrag verlängern oder ändern möchtest, könnten neue Bedingungen gelten.
  • Neuverträge: Wenn Du einen neuen Vertrag abschließt oder einen bestehenden Tarif an neue Bedingungen anpasst (Tarifwechsel beim gleichen Versicherer), achte darauf, dass die Beiträge höher sein können oder die Selbstbeteiligung mehr als vorher beträgt.
  • Deckungssummen: Überprüfe, ob die vereinbarten Deckungssummen für deine Bedürfnisse noch passen, vor allem, wenn die Kosten steigen.

Hier sind ein paar Tipps für dich, damit du auf der sicheren Seite bist:

  • Vertragsprüfung: Nimm Dir die Zeit, um deine Police zu überprüfen und schau Dir die Deckungssummen sowie die Selbstbeteiligungen an.
  • Vergleichsangebote: Vergleichsportale bieten zwar eine erste Übersicht, um Angebote zu finden, jedoch werden oft sehr wichtige Klauseln falsch, unter oder überhaupt nicht bewertet. Vermeintlich günstige Tarife könnten am Ende kostspielig werden. Nutzen Sie daher immer den Rat eines unabhängigen Vermittlers oder Beraters. Wir stehen Ihnen/Dir gerne zur Verfügung, rufen Sie uns einfach an oder mit schreiben Sie uns eine nachricht (siehe Button unten).

Was bedeutet das für Dich, wenn Du noch keine Rechtsschutzversicherung hast?

Jetzt wird es besonders wichtig, rechtzeitig zu handeln. Wer aktuell noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte sich die jetzigen Bedingungen genau ansehen – denn:

  • Preisanstieg vermeiden: Noch sind Tarife verfügbar, die auf dem alten Kostenmodell basieren. Diese könnten günstiger sein und bessere Leistungen enthalten als künftige Angebote nach der Prämienanpassung.
  • Versteckte Einschränkungen vermeiden: Neue Tarife könnten mit höheren Selbstbeteiligungen, mehr Ausschlüssen oder strengeren Bedingungen kalkuliert sein, um trotz steigender Kosten weiterhin "günstig" zu wirken.
  • Vorsorge statt Nachsorge: Rechtsschutz greift nur bei Streitfällen, die nach Vertragsbeginn entstehen. Wer bereits versichert ist, spart sich im Ernstfall nicht nur hohe Kosten, sondern auch unnötigen Stress. Wer hingegen unversichert bleibt, wird sich angesichts steigender Lebenshaltungskosten und knapper Budgets gut überlegen müssen, ob ein Rechtsstreit den finanziellen Aufwand wert ist – und verzichtet womöglich auf berechtigte Ansprüche. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dieses Kostenrisiko und sorgt für finanzielle Sicherheit. Denn statt alleine für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen zu müssen, profitieren Versicherte vom Prinzip der Solidargemeinschaft: Die Last wird auf viele Schultern verteilt – und das macht den Zugang zum Recht deutlich leichter und planbarer. Sie übertragen faktisch das Kostenrisiko auf den Versicherer und dem versicherten Kollektiv.

Unser Rat:

Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte jetzt aktiv werden – nicht erst, wenn die neuen Tarife teurer oder leistungsschwächer sind.

Fazit:

Es lohnt sich, vorbereitet zu sein, denn rechtzeitiges Handeln kann dazu beitragen, eine bessere Entscheidung zu treffen! Eventuell bieten aktuelle Tarife noch einige Vorteile in den Bedingungen gegenüber künftigen Tarifen, die aufgrund der Prämienanpassungen versteckte Selbstbeteiligungen oder erweiterte Voraussetzungen oder Ausschlüsse enthalten können, um die Prämiensteigerungen auffangen und im Markt mit günstigen Prämien werben zu können.

Unsere Empfehlung:

Der Tarif JUREPRIVAT (für Privatpersonen, Juresenior für Senioren und Jurefirm für Selbstständige) überzeugt durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Mit der KS/AUXILIA arbeiten wir seit über 35 Jahren erfolgreich zusammen und haben durchweg positive Erfahrungen gemacht. Über den folgenden Button gelangen Sie direkt zum Tarifrechner.

Weiterführende Informationen

Für detaillierte Informationen zur RVG-Anpassung und deren Auswirkungen auf Rechtsschutzversicherungen können Sie folgende Quellen konsultieren:

Fragen? Wir sind nur einen Klick entfernt!


Obst- und Gemüsehändlerin erhält Bußgeldbescheid

Vom Wochenmarkt in den Gerichtssaal – ein Blitzer mit Folgen

Obst- und Gemüsehändlerin erhält Bußgeldbescheid.

Theresa K. ist Obst- und Gemüsehändlerin und jeden Tag mit ihrem Lieferwagen unterwegs – zum Großmarkt, zu Kunden oder zum Wochenmarkt. Tausende Kilometer legt sie jährlich zurück und ist besonders stolz darauf, bisher unfallfrei und ohne Bußgelder unterwegs gewesen zu sein.

Doch eines Tages kommt der Schock: Ein Schreiben vom Landratsamt informiert sie, dass sie an einem Freitagnachmittag auf einer Kreisstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten haben soll. Sie wird aufgefordert, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Theresa K. kann es kaum glauben.

Sie erinnert sich genau an diesen Tag: Nach mehreren Regentagen endlich Sonne, ein erfolgreicher Marktbesuch, gute Stimmung. Ist sie vielleicht doch einmal zu unaufmerksam gewesen? Theresa kennt die Strecke gut, dort gilt Tempo 80. Ihr Gefühl sagt ihr, dass der Vorwurf nicht stimmen kann.

Theresa K. wendet sich an den Rechtsschutzversicherer KS AUXILIA. Dort wird ihr am Telefon bestätigt, dass der Fall durch den Verkehrs-Rechtsschutz gedeckt ist. Zusätzlich erhält sie Zugriff auf den für Kunden kostenlosen Bußgeld-Check – ein praktisches Online-Tool, mit dem sich Strafen und mögliche Folgen wie Fahrverbot oder Punkte unkompliziert prüfen lassen.

Das Ergebnis schockiert sie: eine Geldbuße von 178,50 €, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Besonders das Fahrverbot würde Theresa hart treffen – ihr Führerschein ist für ihre Arbeit unverzichtbar.

Doch der Bußgeld-Check macht Hoffnung: Es könnte sich lohnen, gegen den Bescheid vorzugehen. Theresa beauftragt einen von KS AUXILIA empfohlenen Anwalt. Der Anwalt legt eine schriftliche Stellungnahme vor, doch die Behörde hält zunächst an der Strafe fest. Schließlich erhebt er Einspruch, und der Fall landet vor Gericht.

Ein vom Richter beauftragtes Gutachten bringt schließlich Zweifel an der Messgenauigkeit – das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Doch die KS AUXILIA übernimmt zusätzlich alle Anwalts- und Gutachterkosten in Höhe von fast 3.000 €.

Hintergrund:
Deckungsschutz für solche Verkehrsordnungswidrigkeiten besteht bei allen Produkten der KS AUXILIA mit Verkehrs-Rechtsschutz.

Weitere Highlights des Verkehrs-Rechtsschutzes:

  • Umfassender Familienschutz (z. B. Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern) im Tarif flex Familie

  • Versichert auch bei der Nutzung neuer Mobilitätsformen wie Carsharing oder E-Scootern

  • Versicherungsschutz bei allen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt nach sich ziehen können

  • Wohnwagen und Anhänger ohne Mehrbeitrag mitversichert

  • Zahlreiche PremiumServices wie Mediation, Bußgeld-Check oder Online-Beratung


Rechtsanwalt auf Reisen

Sind Reisekosten überhaupt versichert?

Rechtsanwalt auf Reisen

Ja, grundsätzlich sind Reisekosten des Anwalts als gesetzliche Auslagen gemäß Nr. 7003 ff. VV RVG von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der Versicherer Klauseln, die die Höhe der erstattungsfähigen Kosten einschränken.

Wann übernimmt die Versicherung die Reisekosten nicht?

Begrenzung auf einen Anwalt am Gerichtsort

  • Viele Versicherer übernehmen nur die Kosten eines Anwalts, der seine Kanzlei am Ort des zuständigen Gerichts hat.
    Beispiel:
    Wer in Berlin vor Gericht steht und einen Anwalt aus Berlin beauftragt, verursacht keine Reisekosten – daher gibt es nichts zu erstatten. Beauftragt der Mandant aber einen Anwalt aus einer anderen Stadt, verweigert die Versicherung oft die Kostenübernahme.

Auswärtige Anwälte und Gerichtstermine

  • Beauftragt jemand einen Anwalt aus einer anderen Stadt, dann müssen die Reisekosten selbst übernommen werden, außer: Der Anwalt muss zu einem Termin reisen, der nicht am Gerichtsort liegt. In diesem Fall kann die Versicherung die Reisekosten übernehmen.

Besondere Regelungen bei einigen Versicherern

Es gibt Tarife, die auch die Kosten eines Anwalts übernehmen, der im Gerichtsbezirk niedergelassen ist. Das bedeutet, dass z. B. ein Anwalt aus einer Nachbarstadt bezahlt wird, wenn er zum Gericht fahren muss und im Gerichtsbezirk liegt. Einige Versicherungen übernehmen nur Reisekosten bis 100 km. Die Berechnung kann für den Verbraucher sehr kompliziert sein, da der Reisekostenanspruch abhängig sein kann von der Leistungsart, der Instanz, der Verfahrensgebühr, Postentgeltpauschale und dem Streitwert. 

Was kann man tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Die Klauseln in den Versicherungsverträgen sollte man genau durchlesen, denn es könnte trotz Ablehnung doch ein Anspruch bestehen. Manchmal kann es auch besser sein, dass man Vergleichsberechnungen anstellt, da der ortsansässige Anwalt teurer als der auswärtige Rechtsanwalt sein kann. Eine weitere Möglichkeit ist, das Quotenvorrecht nach § 86 VVG zu nutzen. Falls die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, kann man sie unter Umständen bei der Gegenseite als Teil der Prozesskosten geltend machen.

Fazit:

Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Reisekosten?

Die Übernahme von Reisekosten durch die Rechtsschutzversicherung ist stark eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen. Wer seinen Vertrag genau prüft und bestimmte Bedingungen erfüllt, kann sich hohe Kosten sparen. Ein Blick in die ARB kann also bares Geld wert sein! Wichtig sind jedoch die allgemeinen Bedingungen zu den unterschiedlichen Leistungsarten.


Ein Monatsfrist bei Schiedsgutachten

BGH-Urteil stärkt Rechte der Versicherungsnehmer:
Unwirksame Klauseln in Rechtsschutz-Versicherungen

1 Monats Frist beim Schiedsgutachten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juni 2024 ein wegweisendes Urteil (Az. IV ZR 341/22) zur Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungen gefällt. Im Fokus standen Klauseln zum sogenannten Schiedsgutachterverfahren, das zum Einsatz kommt, wenn der Versicherer den Rechtsschutz ablehnt, weil er keine Erfolgsaussichten sieht oder die Inanspruchnahme als mutwillig bewertet.

Beispiel einer Klausel: ARAG, 12 Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, ARB 2022 (Stand 02.2022)
"Stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der ARAG SE nicht zu, kann er innerhalb eines Monats die Einleitung eines Stichentscheids oder Schiedsgutachterverfahrens von der ARAG SE verlangen (siehe § 3a ARB sowie Ziffer 7 Teil B SVA). Die Aufforderung zur Einleitung des Verfahrens ist zu richten an die ARAG SE, 40464 Düsseldorf."

Hintergrund: Das Schiedsgutachterverfahren

Das Schiedsgutachterverfahren bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, eine unabhängige Einschätzung durch einen neutralen Gutachter einzuholen, wenn sie die Ablehnung des Versicherers nicht akzeptieren. In den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2019) wird dieses Verfahren geregelt. Doch einige der Klauseln, die die Durchführung des Verfahrens betreffen, wurden nun auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

Urteil: Unwirksame Klauseln aufgrund mangelnder Transparenz

Der BGH entschied, dass bestimmte Klauseln in den Versicherungsbedingungen intransparent sind und somit für unwirksam erklärt werden müssen. Eine der zentralen Bestimmungen, die der BGH kritisierte, war die Monatsfrist, innerhalb derer der Versicherungsnehmer das Schiedsgutachterverfahren einleiten muss, wenn er mit der Ablehnung des Rechtsschutzes nicht einverstanden ist.

Der BGH stellte fest, dass die Klausel für Versicherungsnehmer unklar sei. Die Frist war nicht eindeutig formuliert, was zu Missverständnissen führen könne. Die Richter urteilten, dass die betroffenen Klauseln zu unklaren Rechtsfolgen führen könnten, insbesondere was passiert, wenn die Frist überschritten wird.

Wichtiger Punkt: Ablehnung des Schiedsgutachters

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Urteils betrifft die Möglichkeit, den Schiedsgutachter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. In den betroffenen Versicherungsbedingungen war diese Möglichkeit nicht ausdrücklich vorgesehen, was der Kläger kritisierte. Der BGH entschied, dass der Versicherungsnehmer das Recht haben muss, den Schiedsgutachter abzulehnen, wenn Zweifel an dessen Unparteilichkeit bestehen.

Sie wünschen ein Angebot oder haben Fragen, dann schreiben Sie uns kurz ...

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für Versicherungsnehmer, da es ihre Rechte im Streitfall mit Rechtsschutzversicherern stärkt. Der BGH betont die Notwendigkeit klarer und transparenter Klauseln in Versicherungsverträgen, damit Versicherungsnehmer ihre Rechte und Pflichten genau verstehen können. Die Versicherer sind nun gefordert, ihre Bedingungen anzupassen und eindeutiger zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Für Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie ihre Chancen auf eine faire und unabhängige Bewertung ihrer rechtlichen Anliegen verbessern können. Sie haben nun eine bessere Position, wenn es um die Ablehnung von Rechtsschutzleistungen geht.

Fazit

Das BGH-Urteil schafft mehr Transparenz und Klarheit für Versicherungsnehmer in Bezug auf das Schiedsgutachterverfahren bei Rechtsschutzversicherungen. Es zeigt deutlich, dass Versicherer ihre Bedingungen präzise formulieren müssen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte der Versicherungsnehmer zu schützen. Insbesondere die Möglichkeit, einen Schiedsgutachter wegen Befangenheit abzulehnen, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Vertrauen in das Rechtsschutzsystem.


Der umgang mit einer Rechtsschutz-Deckungszusage

Effizienter Umgang mit Rechtsschutzversicherungen:
So erhalten Sie schneller Ihre Deckungszusage.

Rechtsschutz Deckungszusage

Der Umgang mit Rechtsschutzversicherungen kann oft mühsam und zeitaufwendig sein. Es gibt jedoch einige Tipps, die helfen können, besonders eine Deckungszusage effizienter und stressfreier zu erhalten.

Telefonische Rechtshilfe und liegt ein Rechtsfall vor?

Bevor man eine Deckungsanfrage stellt, sollte gut überlegt werden, ob überhaupt ein Streitfall vorliegt, der eine Rechtsvertretung notwendig macht und ob dieser Aussicht auf Erfolg hat. Wir empfehlen, als Erstes, die telefonische Rechtshilfe zu nutzen, die viele Tarife anbieten.  Bei einigen Tarifen sind sogar alle nicht versicherten und nicht versicherbaren Risiken über die Rechtshilfe versichert. Und in der Regel wird der Anruf nicht als Schaden vermerkt. Wir haben mit den von uns empfohlenen Tarifen hervorragende Erfahrungen machen können. Zu beachten ist besonders bei einem Rechtsfall, ob das Rechtsgebiet versichert ist und ob der Streitfall in die Vertragslaufzeit fällt. Es gibt zwei Punkte dabei zu berücksichtigen: erstens lag der Ursprung des Streitfalls vor dem Versicherungsbeginn oder bei einem Versichererwechsel innerhalb von zwei bis drei Jahren (je nach Tarif) nach dem Vertragsende. Denn dann könnte die bereits gekündigte Versicherung dennoch leistungspflichtig werden.

Wer soll die Deckungsanfrage stellen?

Um schnell zu einer Deckungszusage zu kommen, ist Folgendes zu beachten: Zunächst sollte überlegt werden, ob man selbst oder der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage beim Versicherer stellt. Wenn die Erfolgsaussichten hervorragend sind, kann man diese als Versicherungsnehmer selbst stellen. Ist man unsicher oder es handelt sich um einen komplizierten Fall, sollte der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage stellen, um auch die Erfolgsaussichten entsprechend vermitteln zu können. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten, wenn die Erfolgsaussichten gegeben sind.  Oft ist auch eine telefonische Vorabklärung mit der Schadenabteilung sehr sinnvoll, in diesem Fall sollte man aber gut vorbereitet sein. Auch hier gilt, der Ton macht die Musik.

Kurze Check-Liste

Liegt die aktuelle Versicherungs-/Vertragsnummer vor?
Ist das Risiko versichert? Beispiel: Spezialstrafrecht wegen Körperverletzung.
Kann eventuell die Angelegenheit durch eine telefonische Rechtshilfe geklärt werden?
Ist die Person in der Police mitversichert? Bsp.: Problem bei Single-Tarifen und Partner.
Liegt der Ursprung des Rechtsschutzfall in der Versicherungszeit?
Ist eventuell bei einem Versicherer-Wechsel die alte Versicherung zuständig? Bsp. Rechtsfall in der Nachversicherungszeit.
Ist ein mitversicherter Rechtsstreit 100% klar? In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer die Deckungsanfrage stellen.
Ist ein mitversicherter Rechtsstreit problematisch, übernimmt der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage und erklärt die Erfolgsaussichten?
Handelt es sich um einen Fachanwalt und bestehen eventuell Interessenkonflikte? Bsp. wenn der RA auch den Versicherer ab und zu vertritt.
Wurde der Versicherer angerufen um den Fall zu besprechen?

Ein entscheidender Tipp:

Vereinfachen Sie den Prozess für den Sachbearbeiter, indem Sie nur die notwendigen Dokumente einreichen und die Informationen klar und übersichtlich darstellen. So vermeiden Sie Verzögerungen und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Fall zügig bearbeitet wird.

Letztendlich können Sie viel Zeit und Energie sparen, wenn Sie diese Tipps beherzigen und den Umgang mit der Rechtsschutzversicherung proaktiv und gut vorbereitet angehen. Denken Sie daran, dass Ihr Ziel nicht nur eine schnelle, sondern auch eine erfolgreiche Klärung des Versicherungsschutzes ist.


Eine Videokonferenz ist mit vorheriger Terminabsprache oder während eines Telefonats möglich. 

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