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Schicksalsschlag auf dem Trail – wie Rechtsschutz helfen kann

Ein Sturz mit Folgen – und der Beginn eines langen Rechtsweges
Peter S. ist leidenschaftlicher Mountainbiker. Seit Jahren verbringt er nahezu jedes Wochenende in den Bergen, stets auf der Suche nach neuen Herausforderungen. Doch dann geschieht das Unvorstellbare: Beim Befahren eines besonders anspruchsvollen Trails übersieht er eine hervorstehende Wurzel, verliert das Gleichgewicht und stürzt schwer.
Zum Glück ist ein Freund dabei, der sofort die Bergrettung alarmiert. Nach bangen Minuten trifft das Rettungsteam ein und bringt Peter S. schwer verletzt in das nächstgelegene Krankenhaus.
Die Diagnose:
Eine komplizierte Wirbelsäulenfraktur, die eine sofortige Operation erfordert.
Nach dem Eingriff steht fest: Peter S. wird für längere Zeit ausfallen. Eine monatelange Reha ist unumgänglich – ob er je wieder vollständig genesen wird, bleibt ungewiss. Peter ist am Boden zerstört. Doch zumindest hat er vorgesorgt: Seine private Unfallversicherung stellt nach dem ersten Kontakt eine Invaliditätsleistung in Höhe von 250.000 € in Aussicht – allerdings nur, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung verbleibt.
Dann beginnt der Kampf:
Die Versicherungsgesellschaft zweifelt den Grad der Invalidität an und bietet lediglich eine deutlich geringere Entschädigung an. Peter S. ist fassungslos. Zahlreiche Gespräche folgen – ohne Ergebnis. Die Versicherung bleibt hart.
Peter S. wendet sich an seine Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA, um zu klären, welche Möglichkeiten ihm bleiben. Ein Experte am Servicetelefon rät zur Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht.
Der Anwalt beauftragt ein unabhängiges medizinisches Gutachten. Das Ergebnis: Eine dauerhafte Bewegungseinschränkung liegt vor – eine Invaliditätsleistung in Höhe von 200.000 € wäre gerechtfertigt. Doch die Versicherung bleibt bei ihrer Ablehnung. Der Fall landet vor Gericht. Wie so oft in solchen Verfahren schlägt das Gericht einen Vergleich vor. Dank des stichhaltigen Gutachtens fällt dieser zu Gunsten von Peter S. aus: Die Versicherung verpflichtet sich zur Zahlung von 180.000 €.
Die gesamten Verfahrenskosten in Höhe von rund 15.000 € hat die KS/AUXILIA übernommen.
Hintergrund:
Dieser Fall ist über die Leistungsart Vertrags-Rechtsschutz in allen Rechtsschutz-Produkten mit Privat-Rechtsschutz abgesichert – zum Beispiel im Klassiker Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (PBV). Unsere Empfehlung ist der Tarif Jureprivat.