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Die Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

Zwei Monate vor Einführung der Abgeltungssteuer haben viele Deutsche noch nichts von der neuen Steuer gehört, die im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in Kraft tritt. Ab 1. Januar 2009 wird für alle Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer erhoben.

Von der Steuer werden wesentlich mehr Menschen betroffen sein, als angenommen, denn schon Anleger von 20.000 Euro mit vier Prozent Verzinsung müssen die Steuer abführen. Dies geschieht automatisch durch das Kreditinstitut, das die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt weiterleitet. Wer allerdings einen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, kann seine Erträge nach wie vor per Steuerklärung angeben und Rückzahlungen bei einer positiven „Günstiger-Prüfung“ erwarten. Nicht zu vergessen ist, dass auch Rentner eine Steuererklärung bei Einkünften aus Kapitalvermögen abgeben müssen.

Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind Kursgewinne aus Investments, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden. Für diese zahlt der Anleger keine Abgeltungssteuer, wenn die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Der Steuervorteil ist zum Teil sehr hoch wie es folgende Beispiele zeigen:

Einmalanlage 25.000, Rendite 6% pro Jahr, Laufzeit 30 Jahre
Auszahlung - Altes Recht:     143.587 Euro, Steuer:       0,0 Euro,   Netto-Rendite: 6,00 %
Auszahlung - Fondspolice:  119.364 Euro, Steuer: 24.222 Euro,    Netto-Rendite: 5,35 %
Auszahlung - Neues Recht:   99.031 Euro, Steuer: 26.520 Euro,    Netto-Rendite: 4,70 %
(Fondswechsel alle 10 Jahre zu 100% berücksichtigt)

Ein besonderen Nachteil durch die Abgeltungssteuer entsteht Anlegern bei einem Fondwechsel (der nicht unüblich ist), dann nämlich werden Sie durch die Steuer mehrfach belastet und ihr Eigenkapital reduziert.

Bei Fonds-Sparplänen gibt es diesen Vorteil der Alt-Regelung nicht. Alle Zahlungen ab 2009 müssen über ein zweites Konto (Unterkonto) bei der jeweiligen Gesellschaft geführt werden (fragen Sie nach!), da alle Einzahlungen ab 2009 der Abgeltungssteuer unterliegen und im Zweifelsfall Sie beim Finanzamt belegen müssen, dass die Anteile eines Kontos unter der alten Gesetzgebung fällt. Das derzeit bereits angesammelte Depotvermögen aus dem Sparplan sollte aber unabhängig bewertet und eventuell zukunftssicherer umgeschichtet werden. Hier ein Beispiel für einen Sparplan ab 2009:

Mann 35 Jahre, Sparplan mtl. 150 Euro, Rendite 6% pro Jahr, Laufzeit 30 Jahre
Auszahlung - Fondspolice oder Riester:   128.391 Euro, Steuer: 18.538 Euro, Netto-Rendite: 5,25 %
Auszahlung - Fondssparplan:                    115.870 Euro, Steuer: 22.164 Euro, Netto-Rendite: 4,67 %
(Fondswechsel alle 10 Jahre zu 100% berücksichtigt)

Mit der Abgeltungssteuer kommt auch der Sparerpauschbetrag. Dieser ersetzt den Sparerfreibetrag sowie die Werbekostenpauschale und beträgt pro Person 801 Euro, für Paare 1602 Euro. Erträge bleiben steuerfrei, wenn sie den Freibetrag nicht überschreiten. Hierzu muss ein Freistellungsauftrag oder auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Kreditinstitut eingereicht werden.

Schwieriger wird es bei Zertifikaten und anderen Anlagen. Hier sollten Sie einen unabhängigen Finanz-, Investment- oder Steuerberater konsultieren.

Verluste beim Verkauf von Wertpapieren können ab dem 01.01.2009 mit Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Kursverluste von Aktien hingegen, dürfen auch weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Wer kein Börsianer ist und sich in erster Linie um seine Altersvorsorge Gedanken macht, darf sich beruhigen, denn Riester- oder Rüruprenten unterliegen der neuen Steuer nicht, und auch private Rentenversicherungen, die betriebliche Altersvorsorge, Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen sind von ihr nicht betroffen. Alternative Anlagemöglichkeit zur Umgehung der Abgeltungssteuer könnte zum Beispiel ein ungeförderte oder überzahlter Riestervertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Endalter 60 sein, bei dem das so genannte Halbeinkünfteverfahren (HEV). Fondsparpläne hingegen, werden wie oben beschrieben voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen. Auch hier gilt der Freibetrag von 801 Euro pro Jahr und Person, Erträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.

Aufgrund der Einführung des neuen Rechts empfiehlt es sich Anlegern, rechtzeitig ihre Finanzen neu zu ordnen und an die veränderten Bedingungen anzupassen. Doch Vorsicht ist geboten, je größer der Steuerschock, desto williger unterschreiben Anleger überteuerte Sparanlagen, so haben die Banken und auch Versicherungen das Projekt "Abgeltungsteuer-Schlussverkauf" ge­plant. Aber auch bei der guten Lösung in einem Dachfonds zu investieren kann man ordentlich abgezockt werden, da durchweg provi­sionsstarke Angebote dem Kunden vermittelt werden. Selbst wenn man die Beratungsqualität teilweise loben kann, so überzeugen die Anlageempfehlungen nur selten. „Die Argumente der Banken sind dabei überwiegend keine Hilfe – was sie versprechen, hält keiner Prüfung stand“, so Helmut Knepel, Vorstandsmitglied der Fondsrating-Agentur Feri. Hier sollte unbedingt ein unabhängiger Finanz- und Investmentexperte genutzt werden. Trotz der aktuellen Situation auf dem Kapitalmarkt bleiben gut gewählte lnvestmentfonds und gut aufgestellte Depots eine der besten Alternativen für die private Altersversorgung. Nutzen Sie jetzt die letzten Wochen und aktuelle Marktsituation zu Ihren Vorteilen.


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