Innovationen: verfassungsrechtlich bedenkliche Besteuerung
Bei sogenannten Finanzinnovationen wie Floatern, Zerobonds oder Aktienanleihen wird der Kursgewinn unabhängig von Haltedauern stets als Kapitaleinnahme erfasst. Dies könnte verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil hier im Gegensatz zu Aktien auch kapitalmarktbedingte Wertänderungen außerhalb der Jahresfrist besteuert werden. Dem BFH liegen Revisionen vor (VIII R 6/05, VIII R 97/02). Die gesonderte Besteuerung ist positiv, denn Verluste sind mit Zinsen oder Mieten verrechenbar. Das akzeptiert der Fiskus aber nicht, wenn der Emittent notleidend wird und das Minus besonders hoch ist. Laut Gesetz müssten realisierte rote Zahlen aber auch dann noch als negative Kapitaleinnahme gelten. Das klärt nun der BFH (VIII R 48/04, VIII R 67/04).
Quelle: FTD 05.01.2007