Sind Reisekosten überhaupt versichert?

Ja, grundsätzlich sind Reisekosten des Anwalts als gesetzliche Auslagen gemäß Nr. 7003 ff. VV RVG von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der Versicherer Klauseln, die die Höhe der erstattungsfähigen Kosten einschränken.
Wann übernimmt die Versicherung die Reisekosten nicht?
Begrenzung auf einen Anwalt am Gerichtsort
- Viele Versicherer übernehmen nur die Kosten eines Anwalts, der seine Kanzlei am Ort des zuständigen Gerichts hat.
Beispiel:
Wer in Berlin vor Gericht steht und einen Anwalt aus Berlin beauftragt, verursacht keine Reisekosten – daher gibt es nichts zu erstatten. Beauftragt der Mandant aber einen Anwalt aus einer anderen Stadt, verweigert die Versicherung oft die Kostenübernahme.
Auswärtige Anwälte und Gerichtstermine
- Beauftragt jemand einen Anwalt aus einer anderen Stadt, dann müssen die Reisekosten selbst übernommen werden, außer: Der Anwalt muss zu einem Termin reisen, der nicht am Gerichtsort liegt. In diesem Fall kann die Versicherung die Reisekosten übernehmen.
Besondere Regelungen bei einigen Versicherern
Es gibt Tarife, die auch die Kosten eines Anwalts übernehmen, der im Gerichtsbezirk niedergelassen ist. Das bedeutet, dass z. B. ein Anwalt aus einer Nachbarstadt bezahlt wird, wenn er zum Gericht fahren muss und im Gerichtsbezirk liegt. Einige Versicherungen übernehmen nur Reisekosten bis 100 km. Die Berechnung kann für den Verbraucher sehr kompliziert sein, da der Reisekostenanspruch abhängig sein kann von der Leistungsart, der Instanz, der Verfahrensgebühr, Postentgeltpauschale und dem Streitwert.
Was kann man tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Die Klauseln in den Versicherungsverträgen sollte man genau durchlesen, denn es könnte trotz Ablehnung doch ein Anspruch bestehen. Manchmal kann es auch besser sein, dass man Vergleichsberechnungen anstellt, da der ortsansässige Anwalt teurer als der auswärtige Rechtsanwalt sein kann. Eine weitere Möglichkeit ist, das Quotenvorrecht nach § 86 VVG zu nutzen. Falls die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, kann man sie unter Umständen bei der Gegenseite als Teil der Prozesskosten geltend machen.
Fazit:
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Reisekosten?
Die Übernahme von Reisekosten durch die Rechtsschutzversicherung ist stark eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen. Wer seinen Vertrag genau prüft und bestimmte Bedingungen erfüllt, kann sich hohe Kosten sparen. Ein Blick in die ARB kann also bares Geld wert sein! Wichtig sind jedoch die allgemeinen Bedingungen zu den unterschiedlichen Leistungsarten.