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Gericht bestätigt Einschränkungen bei Reisekranken-Versicherung durch Kreditkartennutzung

Visa-Karte und Reisekrankenversicherung

Gericht bestätigt Einschränkungen bei Reisekrankenversicherung durch Kreditkartennutzung

Ein aktuelles Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (vom 21.08.2024 – 3 U 46/23) hat wichtige Klarstellungen zu Reisekrankenversicherungen getroffen, die mit Kreditkarten verknüpft sind. Im Fokus stand die Frage, ob der Versicherungsschutz von der Nutzung der Kreditkarte abhängt. Das Gericht entschied: Die Klausel, dass der Versicherungsschutz nur bei Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte greift, ist weder überraschend noch intransparent.

Der Fall: Familienreise mit Komplikationen

Ein Kläger reiste mit seiner Familie in die USA. Während die Flüge des Klägers mit seiner Kreditkarte bezahlt wurden, buchte seine Ehefrau ihre Flüge separat mit einer anderen Karte. Während der Reise erkrankte die Ehefrau schwer und musste notoperiert werden. Die hohen Behandlungskosten wurden vom Kläger vorgestreckt, jedoch weigerte sich die Versicherung, die Kosten zu übernehmen. Der Grund: Die Reise der Ehefrau sei nicht mit der Kreditkarte des Klägers bezahlt worden.

Das Urteil: Klauseln sind rechtmäßig

Das Gericht wies die Klage ab. Es stellte fest, dass die Versicherungsbedingungen klar regeln, dass der Versicherungsschutz an den Karteneinsatz gekoppelt ist. Diese Einschränkung sei für Versicherte nachvollziehbar, da sie deutlich in den Bedingungen formuliert und eng mit dem Zweck der Kreditkarte verknüpft sei.

„Die Versicherungsleistungen sind ein Anreiz, die Karte zu nutzen. Dass der Schutz nur bei Karteneinsatz gilt, ist nicht überraschend“, so das Gericht.

Wichtige Klarstellungen für Verbraucher

Das Urteil zeigt, dass die Nutzung der Kreditkarte entscheidend ist, wenn Versicherungen als Nebenprodukt angeboten werden. Versicherte sollten die Bedingungen sorgfältig prüfen, insbesondere bei Gruppen- oder Zusatzversicherungen, die durch Dritte wie Kreditkartenanbieter vermittelt werden.

Fazit

Dieses Urteil stärkt die Klarheit bei Vertragsbedingungen und zeigt, dass Versicherungsnehmer sich auf die genauen Vorgaben verlassen müssen. Für Verbraucher gilt: Versicherungsdokumente immer genau lesen, um Missverständnisse und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.


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