Warum eine sorgfältige Beratung und Dokumentation für den Versicherungsschutz entscheidend sind.

Versicherungsfall: Fehlender Versicherungsschutz in der privaten Kranken-Versicherung
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 21. August 2024 (Az. 3 S 66/23) betont die umfassenden Pflichten von Versicherungsmaklern bei der Beratung ihrer Kunden. In dem verhandelten Fall wechselte ein privat Krankenversicherter Anfang 2015 auf Empfehlung seiner Maklerin zu einem neuen Versicherer, was eine monatliche Beitragsersparnis von etwa 200 EUR zur Folge hatte. Allerdings stellte sich rund fünf Jahre später während eines Krankenhausaufenthalts heraus, dass der neue Vertrag keine Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer-Unterbringung mehr enthielt.
Der Kunde hatte ursprünglich einen vergleichbaren Versicherungsschutz gewünscht, was durch die Aussage eines Zeugen, eines Mitarbeiters der Maklerin, bestätigt wurde. Dieser gab zu, die Leistungsverschlechterung selbst nicht bemerkt zu haben. Das Gericht betonte, dass Versicherungsmakler als treuhänderähnliche Sachwalter verpflichtet sind, ihre Kunden umfassend zu betreuen und über jegliche Verschlechterungen im Versicherungsschutz aufzuklären. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn der Kunde die Vertragsunterlagen eigenständig prüft.
Im vorliegenden Fall wurde die Maklerin daher für die unzureichende Beratung haftbar gemacht. Das Urteil verdeutlicht, dass Kunden sich auf die Expertise ihres Maklers verlassen können müssen und nicht für Beratungsfehler verantwortlich gemacht werden dürfen. Es ist daher essenziell, dass Makler ihre Sorgfaltspflichten ernst nehmen und ihre Kunden umfassend und korrekt informieren.
Eine sorgfältige Dokumentation des Beratungsgesprächs ist hierbei von großer Bedeutung. Sie dient nicht nur als Nachweis für die durchgeführte Beratung, sondern ermöglicht es dem Kunden auch, die besprochenen Inhalte nachzuvollziehen und Missverständnisse zu erkennen. Zudem schafft sie Klarheit über das Besprochene, auch noch Jahre später.
Ein fundierter Vergleich verschiedener Versicherungsangebote ist ebenfalls entscheidend. Er hilft dabei, die Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife zu erkennen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Dabei sollte beachtet werden, dass Prämienreduzierungen oft mit Leistungseinschränkungen einhergehen können. Versicherte sollten daher nicht blind auf niedrigere Beiträge vertrauen, da dies später zu unerwünschten Lücken im Versicherungsschutz führen kann. Dennoch können, je nach Tarif und Sparte, auch leistungsstärkere Tarife zu günstigeren Konditionen angeboten werden. Ein sorgfältiger Vergleich und eine umfassende Beratung sind daher unerlässlich, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.
Fazit:
Dieses Urteil bestätigt erneut, dass unser Ansatz, Qualität in der Versicherungsberatung zu vermitteln, erfolgreich ist. Viele unserer Kunden schätzen unsere klare Haltung: Wir lassen uns nicht auf das Konzept eines "Preis-Leistungsverhältnisses" ein, da es aus der Sicht von Bert Heidekamp in der Versicherungsbranche schlichtweg nicht existiert.
Ein solches Verhältnis würde voraussetzen, dass die Leistungen der Versicherungsanbieter identisch sind – was sie jedoch nicht sind. Zudem müsste der Versicherte umfassend darüber informiert sein, welchen tatsächlichen Wert bestimmte Rechtsfolgen im Leistungsfall haben. Doch selbst Fachanwälte tun sich oft schwer, alle Tarifoptionen und ihre Konsequenzen vollständig zu überblicken. Wie sollte ein Verbraucher dies dann objektiv beurteilen können?
Heidekamp betont daher: In der Versicherungsbranche ist das Konzept eines Preis-Leistungsverhältnisses schlichtweg unzutreffend und warnt vor blinde Entscheidungen.