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Effizienter Umgang mit Rechtsschutzversicherungen:
So erhalten Sie schneller Ihre Deckungszusage.

Rechtsschutz Deckungszusage

Der Umgang mit Rechtsschutzversicherungen kann oft mühsam und zeitaufwendig sein. Es gibt jedoch einige Tipps, die helfen können, besonders eine Deckungszusage effizienter und stressfreier zu erhalten.

Telefonische Rechtshilfe und liegt ein Rechtsfall vor?

Bevor man eine Deckungsanfrage stellt, sollte gut überlegt werden, ob überhaupt ein Streitfall vorliegt, der eine Rechtsvertretung notwendig macht und ob dieser Aussicht auf Erfolg hat. Wir empfehlen, als Erstes, die telefonische Rechtshilfe zu nutzen, die viele Tarife anbieten.  Bei einigen Tarifen sind sogar alle nicht versicherten und nicht versicherbaren Risiken über die Rechtshilfe versichert. Und in der Regel wird der Anruf nicht als Schaden vermerkt. Wir haben mit den von uns empfohlenen Tarifen hervorragende Erfahrungen machen können. Zu beachten ist besonders bei einem Rechtsfall, ob das Rechtsgebiet versichert ist und ob der Streitfall in die Vertragslaufzeit fällt. Es gibt zwei Punkte dabei zu berücksichtigen: erstens lag der Ursprung des Streitfalls vor dem Versicherungsbeginn oder bei einem Versichererwechsel innerhalb von zwei bis drei Jahren (je nach Tarif) nach dem Vertragsende. Denn dann könnte die bereits gekündigte Versicherung dennoch leistungspflichtig werden.

Wer soll die Deckungsanfrage stellen?

Um schnell zu einer Deckungszusage zu kommen, ist Folgendes zu beachten: Zunächst sollte überlegt werden, ob man selbst oder der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage beim Versicherer stellt. Wenn die Erfolgsaussichten hervorragend sind, kann man diese als Versicherungsnehmer selbst stellen. Ist man unsicher oder es handelt sich um einen komplizierten Fall, sollte der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage stellen, um auch die Erfolgsaussichten entsprechend vermitteln zu können. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten, wenn die Erfolgsaussichten gegeben sind.  Oft ist auch eine telefonische Vorabklärung mit der Schadenabteilung sehr sinnvoll, in diesem Fall sollte man aber gut vorbereitet sein. Auch hier gilt, der Ton macht die Musik.

Kurze Check-Liste

Liegt die aktuelle Versicherungs-/Vertragsnummer vor?
Ist das Risiko versichert? Beispiel: Spezialstrafrecht wegen Körperverletzung.
Kann eventuell die Angelegenheit durch eine telefonische Rechtshilfe geklärt werden?
Ist die Person in der Police mitversichert? Bsp.: Problem bei Single-Tarifen und Partner.
Liegt der Ursprung des Rechtsschutzfall in der Versicherungszeit?
Ist eventuell bei einem Versicherer-Wechsel die alte Versicherung zuständig? Bsp. Rechtsfall in der Nachversicherungszeit.
Ist ein mitversicherter Rechtsstreit 100% klar? In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer die Deckungsanfrage stellen.
Ist ein mitversicherter Rechtsstreit problematisch, übernimmt der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage und erklärt die Erfolgsaussichten?
Handelt es sich um einen Fachanwalt und bestehen eventuell Interessenkonflikte? Bsp. wenn der RA auch den Versicherer ab und zu vertritt.
Wurde der Versicherer angerufen um den Fall zu besprechen?

Ein entscheidender Tipp:

Vereinfachen Sie den Prozess für den Sachbearbeiter, indem Sie nur die notwendigen Dokumente einreichen und die Informationen klar und übersichtlich darstellen. So vermeiden Sie Verzögerungen und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Fall zügig bearbeitet wird.

Letztendlich können Sie viel Zeit und Energie sparen, wenn Sie diese Tipps beherzigen und den Umgang mit der Rechtsschutzversicherung proaktiv und gut vorbereitet angehen. Denken Sie daran, dass Ihr Ziel nicht nur eine schnelle, sondern auch eine erfolgreiche Klärung des Versicherungsschutzes ist.


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    Eine Videokonferenz ist mit vorheriger Terminabsprache oder während eines Telefonats möglich. 

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